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Soziales Netzwerk
19.12.2017

Kartellamt rügt missbräuchliche Datensammlung bei Facebook

Das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook Website ist laut Bundeskartellamt missbräuchlich.
Foto: Julian Stratenschult, dpa (Symbolbild)

Das Bundeskartellamt hat in einer Mitteilung zum Facebook-Verfahren das Sammeln und Werten von Daten aus Drittquellen für missbräuchlich erklärt. Wie Facebook darauf reagiert.

Das Bundeskartellamt wirft Facebook in einem Verwaltungsverfahren missbräuchliche Datensammlungen vor. Die Behörde moniert in einer vorläufigen Einschätzung vor allem, dass das soziale Netzwerk in Deutschland "unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Demnach nimmt das US-Unternehmen in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ein. Facebook bestreitet das. 

Facebook sammelt Daten wohl auch auf anderen Internetseiten

Der vorläufige Bericht zeichne ein ungenaues Bild von Facebook, entgegnete Managerin Yvonne Cunnane in einer ersten Stellungnahme. "Die Realität ist, dass Facebook keinerlei Anzeichen eines dominanten Unternehmens in Deutschland oder anderswo zeigt." Cunnane sicherte aber Kooperationsbereitschaft mit der Behörde zu.

"Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht", kritisierte Andreas Mundt, Präsident der Behörde einer Mitteilung vom Dienstag zufolge. "Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen "Gefällt Mir"-Button gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist." Facebook müsse als marktbeherrschendes Unternehmen bei seinem Geschäftsmodell berücksichtigen, dass die Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen könnten.

Facebook-Verfahren: Entscheidung könnte im Frühsommer 2018 fallen

In dem Verwaltungsverfahren untersucht die Kartellbehörde seit 2016 mögliche Datenschutzverletzungen von Facebook. Am Ende des Verfahrens kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen, wie das Kartellamt in der Pressemitteilung erklärt. Eine Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet. (dpa)

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