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14.07.2010

Klage gegen Lottotipp per Internet

Wiesbaden (dpa) - Hessische Lottospieler dürfen ihre Tipps künftig auch über das Internet abgeben. Möglich wird dies durch eine Zusammenarbeit von Lotto Hessen mit der Deutschen Post, die den elektronischen Brief einführt. Die neue Regelung ist aber umstritten. Der Fachbeirat Glücksspielsucht klagt nun gegen das hessische Innenministerium.

Grund sei die Zustimmung des Ministeriums als oberste Glücksspielaufsicht des Landes für den Lottotipp über das Internet, teilte der Fachbeirat am Mittwoch in Wiesbaden mit. Glücksspiele über das Internet seien laut dem entsprechenden Staatsvertrag verboten.

Der Chef der hessischen Lottogesellschaft, Heinz-Georg Sundermann, hält es laut "Süddeutscher Zeitung" für ausgeschlossen, dass durch das Angebot eine höhere Suchtgefahr entstehe. Das Tippen über den elektronischen Brief sei zwischen 23.00 und 6.00 Uhr gesperrt. Zudem dürften pro Woche nicht mehr als 250 Euro eingesetzt werden, zitiert ihn die Zeitung.

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