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Smartwatch statt Geldbörse
25.03.2020

Kontaktlos bezahlen mit Uhren

Ein Anbieter für kontaktloses Bezahlen mit der Smartwatch ist Wirecard. Auch Dienste wie Google Pay oder Apple Pay machen viele Uhren zum Bezahlmittel.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Die dicke Geldbörse soll mal zu Hause bleiben - und das Smartphone sowieso, weil man es ohnehin zu oft in der Hand hat. Und wenn man unterwegs dann doch etwas kaufen möchte? Kein Problem.

Mit der passenden Uhr am Handgelenk kann man immer solvent sein - und damit ist jetzt nicht die Möglichkeit gemeint, das gute Stück zu versetzen. Denn mit manchen Uhren kann ihr Träger auch kontaktlos bezahlen, weil darin ein sogenannter NFC-Chip steckt.

Nicht nur Smartwatches von Herstellern wie Fossil, LG oder Mobvoi, die mit Googles Wear OS laufen und darüber Google Pay bieten, oder die Apple Watches mit Apple Pay ermöglichen kontaktloses Bezahlen. Auch mit vielen Uhren oder Fitnessarmbändern von Herstellern wie Fitbit, Garmin oder Samsung, die eigene Betriebssysteme einsetzen, ist das kein Problem.

Es gibt sogar Uhren, die bis auf einen NFC-Chip zum mobilen Bezahlen überhaupt keine smarte Technologie mitbringen. Solche Modelle bietet etwa Swatch an.

Im Geschäft an der Kasse hält man dann zwar die Uhr an das Bezahlterminal. Dreh- und Angelpunkt beim mobilen Bezahlen sind aber Apps. Denn es muss immer eine spezielle Anwendung auf einem mit der Uhr verbundenen Smartphone installiert sein. Diese kann direkt vom Hersteller der Uhr, aber auch von einem Bezahldienstleister stammen.

Umsatzkontrolle per App

In der App werden in aller Regel die Daten einer oder mehrerer Kreditkarten hinterlegt, ohne die beim Bezahlen nichts läuft. In den Apps lassen sich Käufe dann meist in Echtzeit verfolgen und Umsätze kontrollieren.

Eine direkte und ständige Kommunikation zwischen Uhr und Smartphone ist dabei nicht immer notwendig - und in vielen Fällen funktioniert die NFC-Zahlung sogar dann, wenn die Batterie der Uhr leer ist. Die Bezahl-App auf dem Smartphone "erfährt" dann über das Internet vom Bezahldienstleister, was der Träger der Uhr gekauft hat. (dpa)

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