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Datenschutz
24.05.2018

Mailflut: Datenschutz-Grundverordnung hilft beim Aufräumen

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt mit einer Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz am 25. Mai in Kraft.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Nie war es einfacher, sein Mail-Postfach zu säubern. Grund dafür ist die Datenschutzgrundverordnung, die am Freitag in Kraft tritt.

Es reicht ein kurzer Moment, eine Unachtsamkeit: Ein Häkchen zu viel gesetzt, einmal unbedacht die Mailadresse angegeben – und schon hat man die lästige Werbung. Dann treffen regelmäßige Erinnerungen eines Modegeschäfts ein, dass der Kauf des letzten Hemdes Tage zurückliegt. Reisegesellschaften drücken sogar auf die Tränendrüse: „Wir vermissen dich“, steht in der Betreffzeile. Dutzende solcher Werbe-Mails verstopfen täglich die Postfächer der Deutschen. Man klickt oder wischt sie weg, doch eigentlich wäre man sie gerne für immer los. Wenn es nur eine einfache Möglichkeit gäbe, die Werbung verschwinden zu lassen… Die gibt es ab Freitag! Die Datenschutzgrundverordnung, das Wort-Ungetüm aus Brüssel, mit dem man jede Partie Scrabble mühelos gewinnt, macht’s möglich.

Viele Versender der Werbemails sehen sich gezwungen, noch einmal das Einverständnis ihrer Kunden einzuholen, die Daten nutzen zu dürfen. Deshalb bricht derzeit eine wahre Mail-Flut über die Kunden herein. Doch das klingt schlimmer, als es ist. Denn für uns Nutzer ergeben sich gleich zwei praktische Gelegenheiten: Viele Mails enthalten eine Option, die Werbung abzubestellen. Zudem sind Kunden aufgefordert, der neuen DSGVO zuzustimmen. Das zahlt sich letztlich im Hinblick auf den Datenschutz aus.

Denn nun müssen Unternehmen deutlich kennzeichnen, wie und wofür sie die Daten ihrer Kunden einsetzen. Wir Nutzer können endlich wieder selber bestimmen, welche Werbung wir sehen wollen.

Für Privatkunden war es zudem nie einfacher, das Postfach aufzuräumen – zumindest, bis das nächste Häkchen falsch gesetzt wird.

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