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17.08.2010

Problem beim Street-View-Widerspruch

Berlin (dpa) - Seit Dienstag kann bei Google per Onlineformular Widerspruch eingelegt werden gegen die Darstellung des eigenen Hauses bei Street View. Prominente und Politiker haben angekündigt, davon Gebrauch zu machen.

Nur: Wer Widerspruch einlegt, muss das namentlich tun und gibt damit zur Adresse mit Luftbild und Street-View-Foto, die bei Google schon in der Datenbank liegen, auch den dazugehörigen Namen preis. "Ein Problem", sagt der zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Sehen Sie einen Widerspruch: Da will jemand sein Haus nicht bei Street View haben und gibt mit dem Antrag dazu noch viel mehr bei Google über sich preis, nämlich die Information: Dort wohne ich.

"Ja, es besteht eine gewisse Paradoxie darin, dass man einerseits etwas für den persönlichen Datenschutz tun will, indem man sagt, ich möchte nicht Teil dieses Internetdienstes sein. Auf der anderen Seite gibt man Google dafür die Adresse und seinen Namen. Das ist nicht das, was wir uns vorgestellt hatten."

Würden Sie als Datenschützer angesichts dieses Problems dann eher davon abraten, überhaupt Widerspruch einzulegen?

"Erstmal würde ich gar nichts sagen als Datenschützer, weil ich noch keine Zustimmung von Google habe, dass sie tatsächlich die Daten nur verwenden zu den Zwecken, zu denen sie erhoben wurden. Ich habe immer gesagt, wir hätten mit dem Dienst noch nicht starten dürfen, weil diese Fragen noch nicht geklärt sind. Wir brauchen eine Versicherung oder Garantie von Google, dass diese Daten, die dort erhoben werden in einer sicheren Weise Verwendung finden und nur zu diesen Zwecken, zu denen sie erhoben werden, verwendet werden und dies muss Google noch abgeben."

Wird Google eine solche Garantie abgeben?

"Ich rechne damit, dass sich Google dieser Verpflichtung letztlich stellt. Wenn man von den betroffenen Bürgern die Daten fordert, um ein Widerspruchsrecht geltend zu machen, dann muss man auch sagen, was man mit den Daten macht und dann muss man auch den Leuten versichern können, dass nichts anderes damit geschieht. Sonst würde man vermutlich ja gar nicht wissen, ob man überhaupt Widerspruch einlegt und möglicherweise deswegen auch davon absehen, und dann wäre der Widerspruch in der Tat eine Farce. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Google eine derartige Versicherung nicht abgeben wird."

nternet [Google Street View](http://www.google.de/streetview/) [13 Datenschutzpunkte zu Google Street View](http://dpaq.de/zusagen)

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