Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Internet: QR-Codes bald auf bayerischen Gräbern?

Internet
16.11.2014

QR-Codes bald auf bayerischen Gräbern?

"Grabmahl 2.0.": Wer den QR-Code mit dem Handy einscannt, wird auf die Trauerseite des Verstorbenen geleitet.
Foto: Bernd Weißbrod (dpa)

Ein QR-Code auf dem Grabstein? Bayerische Friedhofsverwaltungen zeigen sich grundsätzlich aufgeschlossen dafür. Die Codes sollen auf eine Website mit Angaben zu dem Toten führen.

Im Alltag gehören sie schon länger zum Stadtbild, etwa auf Werbeplakaten: QR-Codes. Wer über Friedhöfe flaniert, könnte vielleicht auch bald auf den ein oder anderen stoßen. Werden die schwarzweisen Pixelbilder mit einem Smartphone eingelesen, sollen sie dann auf eine Internetseite oder Bildergalerie der Verstorbenen führen. In München will der Stadtrat in Kürze über die Zulassung entscheiden - der zuständige Ausschuss hat schon zugestimmt. Auch andere bayerische Städte zeigen sich offen.

Bayerische Friedhöfe stehen QR-Codes auf Gräbern offen gegenüber

Nürnberg: In Nürnberg sieht die städtische Friedhofsverwaltung kein Problem. Allerdings behält sie sich vor, die QR-Codes auf dem Grabstein zu überprüfen und bei unpassenden Inhalten ein Veto einzulegen. Dasselbe gelte auch für nachträgliches Anbringen von Codes an Grabmalen: "Wie jede bauliche Veränderung muss es erst genehmigt werden", so ein Verantwortlicher.

Regensburg: Auch die Friedhofsverwaltung Regensburg zeigt sich QR-Codes gegenüber aufgeschlossen. Sie verweist auf eine Handlungsempfehlung des Deutschen Städtetags, wonach der Code als Grabinschrift gestaltet werden muss. Außerdem müssen die Hinterbliebenen den Inhalt der verlinkten Internetseite vollständig angeben. Spätere Änderungen dieses Inhalts müsse die Stadt nicht mehr kontrollieren.

Würzburg: Die Friedhofsverwaltung Würzburg sieht ebenfalls keinen Grund, sich gegen diese Codes zu stellen. "Es ist halt eine neue Zeit", sagte eine Sprecherin, "und wenn dadurch mehr Leute zu den Gräbern kommen, ist das sicher nicht verkehrt."

In Augsburg gibt es bisher keine QR-Codes auf Gräbern

Kempten: Ähnlich sieht man es auch im Allgäu. In Kempten merke man schon den Rückgang beim Aufstellen von Grabsteinen, so ein Sprecher. Viele Menschen lassen sich einäschern und verzichten auf ein Grab mit repräsentativem Grabstein. "Wir sind schon auf der Suche nach neuen Wegen, wie man den Leuten die Friedhöfe wieder näher bringt", so der Sprecher. "Wir sind dem gegenüber also prinzipiell offen."

Landshut: In der niederbayerischen Bezirkshauptstadt Landshut glaubt man dagegen nicht, dass das als Trend groß bei der Bevölkerung ankommen wird. Rechtlich spreche nichts dagegen. Aber QR-Codes könnten eher Gräber bekannter Persönlichkeiten markieren und so dem Besucher deren Biografie näher bringen.

Augsburg: In Augsburg will man, sollte bei Bedarf die Sache dem zuständigen Amt vorlegen und dessen Entscheidung abwarten. Bisher war das aber noch nicht nötig. dpa/lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.