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Ratgeber
22.09.2016

Wie sollte der digitale Nachlass geregelt sein?

Seitdem immer mehr Aspekte unseres Lebens auch im Netz stattfinden, muss man auch hier für den Tod vorsorgen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Prinzipiell fällt der digitale Nachlass eines Toten und damit der Zugang zu den Online-Konten den Erben zu. Was es zu beachten gibt.

Das Problem ist: "Ohne Zugänge zu den Konten können die Erben den Nachlass kaum ordnungsgemäß verwalten", sagt Stephanie Herzog, Rechtsanwältin aus Würselen bei Aachen und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). 

Ein Beispiel: Telefon- oder Stromanbieter schicken oft nur noch Online-Rechnungen. "Wie will man die zahlen, wenn der Zugang zum Mail-Postfach fehlt?", fragt Herzog. 

Dabei ist die Organisation gar nicht so schwer, wie Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert. Sie rät, eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht für eine Vertrauensperson zu erstellen. Darin steht idealerweise, was genau mit Online-Accounts passieren soll: Was wird aus dem Facebook-Konto? Wer darf über die Bilder auf dem Flickr-Account verfügen? Steinhöfel empfiehlt, in der Vollmacht ruhig ins Detail zu gehen: "Sonst kann die Vertrauensperson letztlich mit den Daten machen, was sie will."

Die Zugangsdaten für die Accounts sollten in einem Dokument gesammelt sein, das zum Beispiel auf einem gesicherten USB-Stick gespeichert ist. Das Passwort für den Stick sollte nur der Person bekannt sein, die man für den Nachlass bevollmächtigt. Im Todesfall wird die Verwaltung des digitalen Nachlasses damit viel einfacher für die Hinterbliebenen. dpa/tmn

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