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Internet
28.10.2014

Rechtliche Grauzone: Was Streaming-Nutzern droht

Bei Portalen wie Kinox.to werden die Filme nicht zum Herunterladen angeboten, sondern als sogenannte Streams direkt aus dem Internet abgespielt. Solche Angebote liegen für Nutzer in einer rechtlichen Grauzone.
Foto: Matthias Hiekel (dpa)

Der neueste Blockbuster, die aktuelle Folge der Lieblingsserie: Streaming-Seiten wie kinox.to im Netz sind verführerisch. Doch ist es legal, sie zu nutzen?

Nutzer von Streaming-Seiten im Netz befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Schauen sie sich dort etwa illegal bereitgestellte Filme an, stellt sich die Frage, ob sie sich des Raubkopierens schuldig machen. Das ist umstritten. Ob eine Abmahnung Bestand hätte, kommt zum Beispiel darauf ab, ob der Nutzer tatsächlich eine Kopie des Films auf seinem Rechner hat. "Beim Streaming findet in der Regel keine Kopie auf der Festplatte des Nutzers statt", beruhigt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Allerdings gebe es andere Juristen, die sagten, beim Streaming entstehe eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher. "Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus."

Solange Streaming-Nutzer also nur gucken, können sie eventuell noch nicht dafür belangt werden. Anders sieht es aus, wenn das Angebot heruntergeladen wird. Zwar habe man das Recht auf eine Privatkopie - aber nur sofern die Quelle nicht offensichtlich illegal ist, wie es aktuell zum Beispiel bei kinox.to der Fall wäre. Werden auf einer Seite alle neuen Kinofilme angeboten, sollten Nutzer daher besser die Finger von der Privatkopie lassen. "Dann muss auch der Dümmste stutzig werden", sagt Solmecke.

Ein anderes Problem besteht, wenn der Nutzer das Streaming-Angebot weitergibt - selbst wenn er das unwissentlich tut. "Aufpassen muss man bei der Streamingtechnologie, die man benutzt", warnt Solmecke. Denn für manche Streaming-Seiten installierten Nutzer eine kleine Software: Während sie gucken, geben sie im Hintergrund gleichzeitig die Daten weiter, wie in einer Tauschbörse. Weil sie damit die Inhalte vervielfältigen, verletzen sie das Urheberrecht. Eine bekannte Seite, die diese Technologie nutzt, ist Popcorn Time, gibt Solmecke ein Beispiel.

Skeptisch werden sollten Nutzer also immer dann, wenn sie eine Zusatzsoftware installieren müssen. Insbesondere bei Bundesliga-Streams bedienten sich Webseiten häufig dieser Peer-to-Peer-Technik, weil es ein Live-Angebot sei, auf das viele gleichzeitig zugreifen wollen, warnt Solmecke. (dpa)

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