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  3. EU-Datenschutzregeln: Snapchat bleibt in Europa für Nutzer unter 16 Jahren offen

EU-Datenschutzregeln
15.05.2018

Snapchat bleibt in Europa für Nutzer unter 16 Jahren offen

Am 25. Mai treten die neuen EU-Datenschutzregeln in Kraft. Snapchat wird danach an der jetzigen Politik festhalten: Teenager unter 16 Jahren dürfen den Dienst ohne Zustimmung der Eltern nutzen.
Foto: Patrick Seeger (dpa)

Die Nutzung von Snapchat ist auch ohne Zustimmung der Eltern möglich - selbst für Jugendliche unter 16 Jahren. Daran wird sich trotz neuer EU-Datenschutzregeln nichts ändern. Der Messenger-Dienst will die Vorgaben auf anderem Weg einlösen.

Los Angeles (dpa) - Bald treten die neuen EU-Datenschutzregeln in Kraft. Die Foto-App Snapchat soll auch danach für Jugendliche im Alter unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern nutzbar bleiben.

Dafür wolle Snapchat in dieser Altersgruppe auf die Erhebung personenbezogener Daten wie Ortungsinformationen verzichten, erklärte die Betreiberfirma Snap der "Financial Times".

Teenager gehören zu den aktivsten Nutzern der Snapchat-App und die Snap-Aktie fiel um fast sieben Prozent, nachdem WhatsApp ankündigte, das offizielle Mindestalter für die Nutzung in der EU auf 16 Jahre hochzusetzen.

Die EU-Datenschutzverordnung gilt ab dem 25. Mai. Sie schreibt vor, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern im Alter zwischen 13 und 16 Jahren die Zustimmung der Eltern eingeholt werden muss. Allerdings verlangt die Grundverordnung nicht, einen eindeutigen Altersnachweis einzuholen. Stattdessen wird den Verantwortlichen in Artikel 8 aufgetragen, "unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen" zu unternehmen, um die Zustimmung durch die Eltern nachzuprüfen.

Mit diesen Voraussetzungen werden Nutzer von WhatsApp einfach in der Anwendung gefragt werden, ob sie über 16 Jahre alt seien. Die WhatsApp-Mutter Facebook führt für ihre eigene Plattform dagegen einen Mechanismus zum Einholen der elterlichen Zustimmung vor. Die Teenager sollen dafür entweder ihre Eltern bei Facebook finden oder dem Online-Netzwerk eine E-Mail-Adresse nennen, unter der diese erreichbar seien. (dpa)

Snap-Stellungnahme in der Financial Times

Text der Datenschutz-Grundverordnung

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