Union und SPD bereiten Weg für freies Wlan in Deutschland
Guter Tag für Internetnutzer, schlechter Tag für Abmahnanwälte in Deutschland: Union und SPD schaffen die sogenannte Störerhaftung bei offenen WLAN-Hotspots ab.
Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz haben Union und SPD den Weg für offene private Wlan-Hotspots freigemacht. Die Koalitionsparteien einigten sich am Morgen auf die Abschaffung der Störerhaftung. Nach dem Plan der Koalitionsparteien soll die neue Regelung so schnell wie möglich im Bundestag verabschiedet werden und dann bis zum Herbst in Kraft treten.
Bislang mussten die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern - etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen - haften. Die entsprechenden Rechte setzten häufig Anwälte per Abmahnung durch - für die Juristen in der Regel ein gutes Geschäft.
Künftig genießen nun auch private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurant-Besitzer das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern. Sie müssen ihr Wlan also nicht mehr durch ein Passwort schützen oder sich mit einer Vorschaltseite von einer Haftung "freisprechen". Nur wenn ein systematischer Missbrauch deutlich werde, müssten sie Gegenmaßnahmen ergreifen und beispielsweise einen Nachbarn aussperren, der sich nicht an das Gesetz halte.
In dem langen Streit haben sich nun die Netzpolitiker in den Koalitionsparteien durchgesetzt, die Bedenken von Innenpolitikern und aus dem Wirtschaftsministerium aus dem Weg räumen konnte. Insbesondere ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof habe der Debatte eine neue Richtung gegeben, sagte CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek. Danach können Anbieter eines WLANs in Bars oder Hotels nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Kunden illegal Dateien herunterladen. "Nun haben wir einen guten Kompromiss", sagte Jarzombek. SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil erklärte, mit der Einigung setze die Koalition eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um.
Die Vorschriften zum Schutz der Musik- und Filmindustrie werden nun aus dem Telemediengesetz ausgeklammert. Stattdessen sollen nun auf europäischer Ebene Anstrengungen unternommen werden, um illegale Download-Portale finanziell trockenzulegen, und beispielsweise Werbebanner dort zu untersagen. Auch die Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte auf Bewertungsplattformen sollen bei Bedarf in einem eigenen Gesetz geregelt werden.
Der Bundesverband IT-Mittelstand begrüßte die Entscheidung. "Ein vernetztes Deutschland braucht keine Störerhaftung" sagte BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. "Wir sind froh, dass die Regierungskoalitionen den Empfehlungen von Sachverständigen, Bürgern und Wirtschaft gefolgt sind und das Gesetz noch einmal grundlegend überarbeiten wollen." (AZ)
Die Diskussion ist geschlossen.