Streit um digitales Erbe: Wie Facebook der Mutter helfen könnte
Eine Mutter will Zugriff auf das Facebook-Konto der toten Tochter. Es entbrennt ein Streit um digitalen Nachlass, Datenschutz und das Recht der Erben. Ein Kompromiss wäre denkbar.
Eine Mutter ist auf der Suche nach den Gründen für den Tod ihrer Tochter. Das 15-jährige Mädchen war im Dezember 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob der tragische Fall ein Suizid war oder ein Unfall.
Weil sich die Lebenserfahrungen vor allem junger Menschen heute in den sozialen Netzwerken spiegeln, will die Mutter im Facebook-Konto ihrer Tochter nach Hintergründen suchen. Doch Facebook weigert sich und nun hat das Berliner Kammergericht der US-Datenkrake auch noch Recht gegeben (mehr zum Prozess lesen Sie hier).
Verstecken sich im Facebook-Konto Antworten auf quälende Fragen?
Man muss sich nur in die Lage der Berliner Mutter versetzen, um zu verstehen, welche Schmerzen dieses Urteil auslöst. In dem Facebook-Konto ihrer minderjährigen Tochter stehen vermutlich alle Antworten auf die quälenden Fragen nach dem Tod des Kindes. War es ein Mobbing-Opfer? Hatte das Mädchen versteckte Depressionen? Liebeskummer? Oder gab es nichts dergleichen, was auf einen Unfall deuten ließe?
Der reale Nachlass des Kindes lag vermutlich im Zimmer des Mädchens. Frei zugänglich für die Eltern, die auch die Erben sind. Vielleicht gab es dort ein paar Briefe. Viel Aufschluss werden sie nicht gebracht haben. Denn der Postverkehr der Generation Internet läuft über digitale Medien wie den Facebook-Messenger.
Facebook weigert sich das Konto zu öffnen - aus Datenschutzgründen
Doch Facebook weigerte sich aus Datenschutzgründen, der Mutter das Konto zu öffnen. Der Schutz der Privatsphäre der Chat-Partner des Mädchens wog für die Manager schwerer als das Interesse der Mutter. Das ist schwer erträglich.
Schon der Facebook-Hinweis auf Datenschutz ist eine Frechheit. Als die Amerikaner 2014 den Messenger-Konkurrenten Whatsapp kauften, versprach die Firma, keine Profile zur Verbesserung der Datenqualität abzugleichen. Später tat Facebook das doch. Die EU-Kommission verhängte wegen dieser Datenschutz-Lüge eine Strafe in Höhe von 110 Millionen Euro.
Doch im Berliner Fall entdeckt das Unternehmen plötzlich seine Liebe zum Datenschutz. Und das Gericht gibt dem Netzwerk mit Hinweis auf das Telemediengesetz auch noch recht.
Es braucht klare Regeln für den digitalen Nachlass Verstorbener
Nein. Im Sinne der Erben des digitalen Nachlasses braucht es rasch klare Regelungen für den Zugang zu Mails und anderen Nachrichten des Verstorbenen. Selbstverständlich muss auch die Privatsphäre Dritter beachtet werden. Ein Kompromiss könnte sein, dass soziale Netzwerke verpflichtet werden, die Partner privater Chats zu anonymisieren. So würde der Inhalt der digitalen Unterhaltungen für die Erben verfügbar, der Name nicht.
Technisch wäre das sicher denkbar. Doch Facebook und Co. würde das nicht gefallen. Denn der Aufwand wäre beträchtlich. Angeblich stirbt weltweit alle zwei Minuten ein Facebook-Nutzer.
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Ich hatte gelesen, dass die Mutter das Passwort kannte, FB aber den Account gesperrt hatte als man von dritter Seite erfuhr, dass die Inhaberin verstorben ist.
Wenn eine Person einer anderen Zugang zu einem Account verschafft, dann liegt das eben in deren Verantwortung, sie kann ja auch Inhalte aus den Chats und Seiten weitererzählen, dagegen ist auch kein Kraut gewachsen.
Im Übrigen sollte FB sich einfach mal drum kümmern, beim Anlegen eines Accounts auch gleich quasi testamentarisch festzulegen, was im Todesfall mit diesem geschehen soll.
Es wird künftig vermehrt solche Fälle geben. Die User werden nicht jünger.
Na - endlich mal etwas PRO Datenschutz. Er wird ja sowieso fast täglich mehr aufgeweicht.