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03.06.2009

Telekom muss Telefonkarten-Restguthaben auszahlen

Telekom muss Telefonkarten-Restguthaben auszahlen
Foto: DPA

Köln (dpa) - Die Deutsche Telekom muss Restguthaben auf Telefonkarten der ersten Generation ihren Besitzern erstatten. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch entschieden (11 U 213/08).

Ein Sprecher des Bonner Konzerns kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Ansprüche aus den alten und gesperrten Karten bestünden nicht mehr, weil diese verjährt seien, begründete die Telekom ihre Weigerung auf Erstattung.

Das OLG hat eine Verjährung dieser Karten, die von der Telekom bis Mitte 1998 herausgegeben worden waren und keine Laufzeiten aufwiesen, dagegen verneint, ließ eine Revision beim BGH aber ausdrücklich zu. Der Bonner Konzern hatte diese Karten, die zum Teil manipuliert worden waren, 2001 gesperrt. Wie viele der alten Karten noch im Umlauf sind oder sich bei Sammlern befinden, konnte der Sprecher nicht sagen. Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin der Telekom 3668 Telefonkarten mit DM-Guthaben im Gegenwert von 17 633 Euro vorgelegt und Rückzahlung des Restguthabens verlangt.

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