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30.06.2016

Urheberrechte im Netz: Nicht alles was geht, ist legal

Foto: Archiv

Egal ob Bild, Film, Buch oder Software: Die Möglichkeiten der Vervielfältigung von geistigem Eigentum sind heutzutage groß und verführerisch. Doch nur weil ein Werk leicht zugänglich und einfach kopierbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass dies auch legal ist. Im Netz lauern besonders viele Fallstricke hinsichtlich des Urheberrechts.

Das deutsche Urheberrecht soll geistiges Eigentum schützen und Innovationen ermöglichen. Der Rechteinhaber entscheidet auch frei über die Nutzungsrechte an seinem Werk. Er kann es nutzen, verwerten und anderen die Erlaubnis dazu erteilen. Der Urheber kann vom Recht auf Namensnennung Gebrauch machen, sodass andere beim Nutzen seines Werkes seinen Namen angeben müssen. Außerdem kann er verhindern, dass sein Werk verändert oder entstellt wird. Doch im digitalen Zeitalter ist das Urheberrechtsgesetz so komplex geworden, dass es häufig zu Unsicherheiten und (mitunter unbeabsichtigten) Rechtsverletzungen kommt.

Facebook – gefundenes Fressen für Abmahnkanzleien

Facebook

ist ein besonders sensibler Bereich beim Thema Nutzungsrechte, denn viele Nutzer vergessen, dass auch soziale Netzwerke öffentliche Räume sind. User laden häufig unbedacht Bilder hoch und teilen Inhalte, ohne auf die Urheberschaft oder den Datenschutz zu achten. Dabei kann auf einen geteilten Link mit einem automatischen Vorschaubild eine Abmahnung folgen. Facebook-Nutzer sollten davon ausgehen, dass Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt sind. Es reicht auch nicht aus, dass der Profilinhaber beim Veröffentlichen von Inhalten bei

Facebook

vorsichtig ist. Probleme kann er auch bekommen, wenn Freunde von ihm Inhalte in seine Chronik posten. Werke nicht-eigener Urheberschaft dürfen zwar

im privaten Rahmen

unter wenigen Menschen zu nicht-kommerziellen Zwecken verbreitet werden – deshalb gehen viele davon aus, dass die Beschränkung der Sichtbarkeit auf "Freunde" bis zu einem gewissen Grad vor Abmahnungen schützt –, doch grundsätzlich legal ist das Weiterverbreiten fremder Inhalte unter seinen Facebook-Freunden deshalb nicht. Sollte ein Werk nach und nach immer weiter geteilt werden, wird es im urheberrechtlichen Sinn öffentlich gemacht und kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Nur wenn der Rechteinhaber ausdrücklich zugestimmt hat, dass sein Werk der Nutzung durch Dritte zur Verfügung steht, darf es auch genutzt werden. Daher sollte man auf die Nutzungsbedingungen achten. Es gibt heutzutage zahlreiche Tools und Programme wie PhotoSpy oder Copyscape, die das Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen im Internet erleichtern.

Augen auf bei kostenfreier Software

Viele wissen nicht, dass auch

Software

und Computerprogramme

einem Urheberrecht unterliegen

. Es greift bereits beim Programmieren. Auch eine kostenfreie Software-Nutzung schließt eine Urheberrechtsverletzung nicht aus, wie

ein Fall am Landgericht Bochum

gezeigt hat. Bietet eine Firma als der ausschließliche Rechteinhaber eine

Software

zur kostenlosen Nutzung an, kann sie Bedingungen vordefinieren, die bei der Nutzung eingehalten werden müssen. Missachtet der Nutzer diese, kann die Software-Firma ihr Recht auf Schadenersatz geltend machen.

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