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  3. Landgericht Hamburg: Urteil: Blogger haftet für eingebundene Youtube-Videos

Landgericht Hamburg
01.06.2012

Urteil: Blogger haftet für eingebundene Youtube-Videos

Wer fremde Youtube-Videos in seinem Blog einbinden, kann für dessen Inhalte in Haftung genommen werden, entschied jetzt das Landgericht Hamburg.

Das Landgericht Hamburg sorgt mal wieder für Wirbel. Das Gericht entschied, dass Blogger für eingebundene Youtube-Videos haften - und wegen diesen abgemahnt werden können.

Ausgangspunkt des Streits war ein ZDF-Wiso-Bericht über einen umstrittenen Arzt. Dieser Bericht war auch bei Youtube abrufbar. Der Rechtsanwalt Markus Kompa band das Youtube-Video in seinem Blog ein - und wurde prompt von dem Arzt abgemahnt. Der Mediziner hatte nämlich dem TV-Sender untersagen lassen, den Film zu zeigen. Weil Kompa den Bericht trotzdem - in seinem Blog - zeigte, wurde er ebenfalls in die Pflicht genommen. Er sollte das Video entfernen und die Kosten der Abmahnung zahlen.

Blogger Kompa wehrte sich. Er habe sich den Beitrag nicht zueigen gemacht. Außerdem habe er den Wahrheitsgehalt des TV-Beitrags als Außenstehender nicht überprüfen können. Als Laie habe er davon ausgehen müssen, dass der Beitrag des ZDF rechtmäßig ist, argumentierte er.

Gericht: Blogger distanzierte sich nicht von Video

Das Landgericht Hamburg sah das anders. Erst erließ es eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger, dann verurteilte es ihn auch in der mündlichen Verhandlung. Kompa hafte als sogenannter Verbreiter des Youtube-Videos. Er hätte angesichts des bereits laufenden Rechtsstreits um den Film prüfen müssen, ob die Inhalte des Videos tatsächlich rechtmäßig sind - zum Beispiel durch Nachfrage bei dem Arzt. Und ausreichend von dem Video distanziert habe sich Kompa auch nicht, so die Richter (Az. 324 O 596/11, pdf-Datei). Die Folge: Kompa müsse das Youtube-Video aus seinem Blog entfernen - und kräftig zahlen.

Blogger spricht von einem "Schandurteil"

Schweben Blogger also künftig in Gefahr, wegen eingebundener Youtube-Videos abgemahnt und abkassiert zu werden? Kompa jedenfalls spricht von einem "Schandurteil" des Landgerichts  Hamburg: "Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf", meint er.

Viele Unterstützer für "Aktion Klehranlage"

Anwalt Kompa will gegen das Urteil vorgehen - und rief die Aktion Klehranlage ins Leben, eine Anspielung auf den Namen des Arztes, der gegen ihn vorgegangen war. Um das Kostenrisiko eines Gangs durch die Instanzen in den Griff zu bekommen, bat er um Spenden. Mit großem Erfolg: Etliche Blogs, Seiten und Foren unterstützten den Blogger - und viele Spenden gingen ein. "Jedenfalls ist das Verfahren nunmehr einschließlich Zeugenladungen bis zum Bundesgerichtshof vollständig finanziert! Danke", teilte der Jurist in seinem Blog mit.

Das letzte Wort in der Frage, ob Blogger für eingebettete Youtube-Videos haften müssen, ist also noch nicht gesprochen.  Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können aber noch Jahre ins Land gehen.

Hamburger Pressekammer regelmäßig in den Schlagzeilen

Die 24. Zivilkammer (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren mit ihrer Rechtsprechung für Schlagzeilen. Die Richter kommen regelmäßig zum Schluss, dass Persönlichkeitsrechte schwer wiegen als Presse- und Meinungsfreiheit.

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