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Nach Gerichtsbeschluss
15.02.2018

Vodafone Kabel Deutschland sperrt kinox.to für Internetnutzer

Vodafone Kabel Deutschland hat Kunden den Zugriff auf das Streaming-Portal kinox.to gesperrt. Grund für die Netzsperre ist ein Gerichtsbeschluss aus München.
Foto: Matthias Hiekel/Archivbild (dpa)

Vodafone Kabel Deutschland hat Kunden den Zugriff auf das Streaming-Portal kinox.to gesperrt. Grund für die Netzsperre ist ein Gerichtsbeschluss aus München.

Das Landgericht München I hat Vodafone Kabel Deutschland dazu verpflichtet, seinen Internetkunden den Zugang zum umstrittenen Streaming-Portal kinox.to zu sperren. Die einstweilige Verfügung wurde von der Münchner Constantin Film AG erwirkt, berichten mehrere Anwaltskanzleien.

Die Seite kinox.to verlinkt - ähnlich wie früher das Portal kino.to - auf illegal verbreitete Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme. Internetnutzer, die den Links folgen, landen bei sogenannten Filehoster, also Diensten, auf denen die Filmdateien gelagert sind und auf dem eigenen Rechner als Stream abgespielt werden können.

Mehrere Versuche von Ermittlungsbehörden und Rechteinhabern, kinox.to zu schließen, schlugen in den vergangenen Jahren fehl. 2014 waren Ermittler schon einmal mit Razzien in mehreren Bundesländern gegen die Hintermänner von kinox.to vorgegangen. Ende 2015 wurde dann ein 29-Jähriger zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Leipzig sprach den Mann unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig.

Anfang Juli 2017 wurde dann ein weiterer Verdächtiger (24) in der Kosovo-Hauptstadt Pristina festgenommen. Trotzdem ist die Seite kinox.to bis jetzt online.

Anwalt erwartet weitere Netzsperren

Nun gingen Rechteinhaber einen anderen Weg im Kampf gegen die Urheberechtsverletzungen - und setzten vor Gericht eine sogenannte Netzsperre durch. „In der Vergangenheit gab es bereits vereinzelt solche Sperren. Dass die Sperrung nun jedoch eine der größten illegalen Seiten im Netz trifft ist eine neue Dimension", kommentierte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke die aktuelle Entscheidung des Landgerichts München (7 O 17752/17). "Es ist davon auszugehen, dass in Fällen, in denen die Rechteinhaber weder an die Hintermänner noch die Hostprovider herankommen, künftig auch anderen illegalen Webseiten auf diesem Wege Netzsperren durch die Access Provider drohen.“

Ob die Netzsperre bestehen bleibt, ist derzeit noch unklar. Eine einstweilige Verfügung wird in der Regel ohne mündliche Verhandlung vom Gericht erlassen. Vodafone könnte also gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen.  (bo)

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