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26.02.2019

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Virus In der Region breitet sich die Tierseuche aus. Fast ganz Schwaben ist jetzt Sperrzone. Vor allem Kühe und Schafe sind betroffen. Doch was bedeutet das für Tier und Mensch?

Augsburg/Kempten Das Virus scheint sich im Eiltempo zu verbreiten, immer mehr Landkreise im Südwesten Deutschlands sind wegen der Blauzungenkrankheit zur Sperrzone erklärt worden. Für Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar – doch Rinder, Hirsche, Schafe und Rehe können betroffen sein. Wir erklären, was Sie alles über die Blauzungenkrankheit wissen sollten.

Woher kommt die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (kurz: BTV, für englisch „Bluetongue virus“) hat ihren Ursprung in Afrika. Bislang sind laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mindestens 27 Variationen dieses Virus bekannt. In Deutschland trat der Erreger dieser Tierseuche erstmals 2006 auf, zuletzt im Jahr 2009. Dann war Deutschland von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von der Tierkrankheit. Im Dezember 2018 wurden jedoch neue Fälle von BTV-Infektionen in Baden-Württemberg bestätigt.

Wie verbreitet sich die Blauzungenkrankheit?

Blutsaugende Insekten übertragen den Erreger von Tier zu Tier. Auch in Deutschland heimische Mückenarten, sogenannte Gnitzen, können den Erreger verbreiten. Betroffen sind Schafe, Ziegen und Rinder, Rehe und Hirsche. Auch Ziegen, Lamas und Alpakas sind anfällig. Für andere Tiere ist der Erreger nicht gefährlich. In den Tieren kann sich das Virus vermehren und über längere Zeit verweilen. Infizierte Tiere weisen teilweise über Wochen hinweg Viren im Blut auf, noch bevor die Krankheit ausbricht.

Ist die Blauzungenkrankheit auch eine Gefahr für Menschen?

Das Virus stellt für den Menschen keine Gefahr dar. Fleisch- und Milchprodukte können laut Aussagen des bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutzes ohne Bedenken verzehrt werden.

Wie verläuft die Krankheit?

In der Regel entwickeln sich nur bei Schafen schwere Symptome. Ein schwerer Verlauf der Erkrankung mit hoher Sterberate (circa 30 Prozent) trifft dabei vor allem europäische Schafrassen. Die Schwere der Symptome hängt auch von der jeweiligen Variante des BTV-Virus ab. Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. Da das Virus Gefäßwände zerstört, bilden sich Ödeme an den Maul- und Nasenschleimhäuten, in seltenen Fällen ist auch die Zunge so stark betroffen, dass sie sich blau verfärbt. Infizierte Rinder zeigen im Normalfall weniger starke Symptome, Fehlgeburten sind häufig die einzigen Anzeichen der BTV-Infektion bei Kühen. Es gibt aber, je nach Virusvariante und den infizierten Tierrassen, auch schwere Krankheitsverläufe. Kopfschleimhäute, Maulpartie, Zahnfleisch und Euterzitzen können betroffen sein. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Tiers stark, muss es getötet werden. Tiere, die an der Blauzungenkrankheit sterben, müssen laut EU-Verordnung „vernichtet, beseitigt, verbrannt oder vergraben werden“.

Wie kann man Tiere vor der Blauzungenkrankheit schützen?

Ein vollständiger Schutz vor BTV ist nur durch eine Schutzimpfung der Tiere gegen die jeweilige BTV-Variante zu erreichen.

Was müssen Tierhalter im Falle eines Verdachts tun?

Es gilt Anzeigepflicht: Tierhalter müssen sofort einen Tierarzt hinzuziehen. Die Krankheit muss dem Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden.

Was passiert, wenn sich der Verdacht auf Blauzungenkrankheit bestätigt?

Zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit sind strenge Maßnahmen vorgesehen. Rund um betroffene Landwirtschaftsbetriebe müssen Sperrzonen mit einem Radius von etwa 150 Kilometern errichtet werden. Für Rinder, Schafe und Ziegen in diesen Zonen gelten massive Einschränkungen für Transport und Handel – auch dann, wenn die Betriebe von der Infektion selbst nicht betroffen sind. Transporte in den Sperrzonen und aus den Sperrzonen heraus müssen behördlich überwacht werden. Der Transport von Tieren aus gesperrten Betrieben ist grundsätzlich verboten.

Welche Gebiete in Bayern sind betroffen?

Zur Sperrzone zählen große Teile Unterfrankens, Mittelfrankens und nahezu der gesamte Regierungsbezirk Schwaben. Hier sind nur einige Gemeinden im südlichen Landkreis Ostallgäu sowie die Stadt Kempten nicht betroffen. Einige Städte und Gemeinden in Oberbayern zählen ebenfalls zum Restriktionsgebiet.

Wie können gefährdete Tiere in Sperrzonen transportiert werden?

Tiere, die an BTV erkranken könnten, dürfen nur mit Zulassung der zuständigen Behörde transportiert werden. Tierhalter müssen eine entsprechende Tierhaltererklärung unterzeichnen.

Wie können gefährdete Tiere aus Sperrzonen herausgebracht werden?

Tiere wie Rinder, Schafe und Ziegen dürfen aus Sperrzonen nur unter bestimmten Bedingungen in freie Gebiete gebracht werden. Sie müssen über einen Impfschutz gegen BTV-8 verfügen oder negativ auf BTV getestet sein.

Informationen Wichtige Hinweise finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter lgl.bayern.de.

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