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Luftraum
22.01.2018

Wie sich Firmen und Behörden gegen Drohnen wehren

Ein Multi-Sensor zur Luftraumüberwachung und somit auch zur Abwehr von Drohnen.
Foto: Daniel Karmann, dpa

In wenigen Jahren könnten mehr als eine Million Drohnen durch Deutschlands Luftraum surren. Das lässt jedoch auch das Gefahrenpotenzial wachsen - und den Markt der Drohnenjäger.

Die Überraschung für Angela Merkel kommt vom Himmel. Im Wahlkampfendspurt 2013 steht die Kanzlerin neben anderen ranghohen CDU-Politikern auf der Bühne des Dresdner Neumarkts. Über den Köpfen der Zuhörer schwirrt eine kleine Drohne, die sich dann unvermittelt herabsenkt - und wenige Meter vor Merkel unsanft zu Boden geht. Die Kanzlerin wirkt ziemlich amüsiert.

Nicht so lustig finden das die Unternehmer Ingo Seebach und Jörg Lamprecht. Als Absender des Fluggeräts gibt sich wenig später zwar die Piratenpartei zu erkennen, die der Bundeskanzlerin nach eigenem Bekunden vermitteln wollte, wie es sei, von einer Drohne beobachtet zu werden. Aber was hätte nicht alles passieren können, fragen sich Seebach und Lamprecht - etwa wenn die Drohne mit Sprengstoff statt mit einer Kamera bestückt gewesen wäre.

So jedenfalls schildert das Duo die Geburtsstunde ihres Unternehmens Dedrone, das Seebach und Lamprecht wenige Monate nach Merkels Begegnung mit der Drohne gründeten. Herzstück der Kasseler Firma ist der "DroneTracker", der unerwünschte Flugkörper in der Luft aufspürt.

Das Geschäft mit dem Drohnenschutz ist schon längst aus der Nische herausgekommen. Der Markt wachse rasant, sagt Christian Jaeger von der Firma Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) mit Sitz in Fürstenfeldbruck bei München. Denn viele unbemannte Flugobjekte seien mittlerweile auch für den Otto Normalverbraucher erschwinglich, ließen sich einfach fliegen und hätten gute Kameras. Auf rund 600.000 schätzt die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Zahl der Drohnen im privaten und kommerziellen Einsatz im vergangenen Jahr, bis 2020 dürften es mit etwa 1,2 Millionen doppelt so viele sein.

Drohnen schmuggeln Drogen über Grenzen und in Gefängnisse

Mit dem Boom nimmt aber auch das Potenzial für Missbrauch und ernste Bedrohungen zu. Jaeger zählt eine ganze Latte an Szenarien auf: In den Innenhöfen von Gefängnissen landeten seit einigen Jahren vermehrt Drohnen, an denen Handys, Drogen oder gar Waffen baumelten. Oder Flugobjekte schmuggelten über Landesgrenzen hinweg Rauschgift. Immer wieder meldeten deutsche Flughäfen, dass Piloten im Luftraum Drohnen bedrohlich nahe gekommen seien. Das Militär habe im Auslandseinsatz Probleme mit unbemannten Fluggeräten. Und der Autokonzern Volkswagen habe bei ESG kürzlich ein Drohnen-Aufspürsystem bestellt, weil bei Teststrecken oft fremde Flugkörper herumflögen und Prototypen filmten - Stichwort Industriespionage.

Besonders brisant sei die mögliche Terrorgefahr durch Drohnen, etwa bei politischen Veranstaltungen mit Staats- und Regierungschefs oder bei öffentlichen Großveranstaltungen. "Mittlerweile gibt es aber etwas dagegen", sagt Jaeger mit Blick auf Drohnenschutzsysteme.

Wie stark das Thema die Sicherheitsbranche beschäftigt, war kürzlich auf der Messe Perimeter Protection in Nürnberg zu besichtigen. Dort machten sich Fachleute aus Industrie, Verkehr, Energie und Freizeit vor allem über Neuerungen rund um Zaunsysteme, Zutrittskontrollen und Videoüberwachung schlau. Erstmals widmeten die Messeveranstalter der Drohnenerkennung und -abwehr eine Sonderfläche.

Eine Überwachungskamera vorne, ein GPS-Signal-Störer und ein Radar hinten.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Dedrone arbeitet nach eigenen Angaben mit einem Mix aus verschiedenen Sensoren, um heranfliegende Drohnen zu erspähen. Dies geschehe etwa über Radargeräte, Mikrofone, Kameras und Radiofrequenzen. Wird eine Drohne anhand einer Datenbank als solche erkannt, geht ein Alarm los.

Wie eine Reaktion aussehen kann, beschreibt Marcel Ruf, Direktor der Haftanstalt im schweizerischen Lenzburg. Das Gefängnis im Kanton Aargau gilt als eines der modernsten in der Schweiz. Erfasse das Erkennungssystem außerhalb einer Grenze von 20 Metern eine Drohne, könne ein Mitarbeiter in der Zentrale auf einer Lagekarte deren Position und Richtung sehen. Per Funk alarmiere er seine Kollegen im Außenbereich, die prüfen, ob das Fluggerät etwas geladen hat. "Falls ja, muss die Drohne ja irgendwo herunterkommen. Dann wird versucht, sie sicherzustellen. Oder man holt sie mit der Netzpistole herunter als ob man ein Kleintier mit dem Netz einfängt", sagt Ruf.

Es geht auch um die Verhältnismäßigkeit

Das Abfangen unbemannter Fluggeräte ist aber sehr heikel - ganz zu schweigen das Abschießen, denn zu groß kann die Gefahr für Menschen am Boden sein. Dies sei auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, erläutert Jaeger von ESG. "Wenn ich zu Hause bin, mein Planschbecken aufgebaut habe, mein Kind im Garten spielt, eine Drohne des Nachbarn kommt und ich das nicht will, sollte ich sie nicht abschießen, sondern die Polizei rufen. Wenn ich aber bei einem politischen Event bin und Merkel auf dem Podium steht, darf die Drohne gegebenenfalls abgeschossen werden, weil es verhältnismäßig ist."

Prinzipiell gelte nach geltendem Recht: "Polizei und Militär dürfen, Zivilisten nicht", fügt Jaeger hinzu. Ähnlich verhält es sich beim sogenannten Jamming - dem Einsatz elektronischer Störmaßnahmen, die etwa Funksignale zwischen dem Piloten und seiner Drohne unterbinden. Dies dürfen nur Behörden mit Sicherheitsaufgaben, für Unternehmen in der Privatwirtschaft ist die Methode tabu.

Die Telekom werbe für eine Lockerung für Privatfirmen, sofern eine Gefahr für Dritte ausgeschlossen werden könne, sagt Markus Piendl, Sicherheitsexperte bei der Telekom. Aktuell liefen dazu Gespräche mit der zuständigen Bundesnetzagentur. "Der Schutz von 70.000 Menschen in einem Fußballstadion oder 10.000 Menschen in einer Eventarena darf nicht an Zuständigkeitsproblemen scheitern", betont Piendl. (Bernard Darko, dpa)

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