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Rechtstreit
21.06.2012

Youtube geht gegen Musik-Downloads vor

Youtube geht gegen Musik-downloads vor. Die Betreiber des Konvertierungsdienstes Youtube-MP3.org wurden aufgefordert, ihr Angebot zu stoppen.
Foto: dpa

Wirbel um Youtube: Das Portal hat einen Musikdownload-Dienst aufgefordert, zu schließen. Denn das Herunterladen von Youtube-Inhalten sei verboten. Was heißt das für Nutzer?

Youtube ist nicht nur für Film- und Clip-Liebhaber, sondern auch für Musikfreunde eine echte Fundgrube. Zig-tausende Lieder und Musikvideos werden jede Stunde bei Youtube hochgeladen. Dort können sie angehört werden. Und mit entsprechenden Konvertierungs- und Download-Diensten kann man sie sich auch - zum Beispiel im mp3-Format - auf den eigenen Computer herunterladen.

Bisher wurden derartige Downloads von Youtube stillschweigend toleriert, auch wenn sie formal gegen die Nutzungsbedingungen des Video-Portals verstießen. Doch das hat sich geändert. Denn jetzt forderte Youtube die Betreiber von Youtube-MP3.org dazu auf, ihren Dienst innerhalb von sieben Tagen zu schließen. Das berichtete das Fachportal Torrentfreak. Denn das Herunterladen von Youtube-Inhalten verstoße gegen die Nutzungsbedingungen.

Doch was bedeutet das jetzt für Nutzer solcher Dienste? Darf man sie trotzdem verwenden, oder macht man sich im Sinne des Urheberrechts strafbar, wenn man Musik bei Youtube herunterlädt?

Anwalt: mp3-Verbot nur für registrierte Youtube-Nutzer

Wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke in einer Pressemitteilung klar stellt, steht in den Youtube-Nutzungsbedingungen tatsächlich, dass das Verwandeln von Youtube-Inhalten in ein speicherbares Format wie mp3 verboten sei. Das aber gelte nicht für jeden: "Wer sich ein Video lediglich ansieht, muss die Nutzungsbedingungen weder ansehen noch bestätigen. Daher kann die Regelung allenfalls gegenüber registrierten Youtube Nutzern Geltung erlangen", so Solmecke.

Ohnehin sei die Frage, ob Youtube einfach so das Recht auf Privatkopie einschränken dürfe. "Wenn man davon ausgeht, dass Youtube das Recht auf Privatkopie nicht einschränken oder ausschließen darf, ist eine Vervielfältigung im Rahmen des § 53 UrhG zulässig", so Solmecke Heißt: für den privaten Gebrauch dürfe man sich von dem Lied eine Kopie machen.

Privatkopie gilt nicht bei illegalen Vorlagen

Dabei gibt es eine Voraussetzung: Privatkopien sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn das Original, also das Youtube-Video, nicht offensichtlich illegal veröffentlicht wurde. "In der Regel kann der Nutzer die Rechtmäßigkeit des Videos jedoch nicht nachprüfen. Er muss daher davon ausgehen, dass das Youtube Video nicht offensichtlich rechtswidrig ist“, betont Solmecke. Schließlich stellten inzwischen viele Künstler und Plattenfirmen ganz bewusst ihre Musik bei Youtube ein.

Lieber eigene Software als Konvertierungsdienste

Darf man für das Herunterladen und Konvertieren von Youtube-Videos nun Konvertierungsdienste nutzen oder nicht? Solmecke rät dazu, lieber auf eigene Software zu setzen. "Zwar ist es auch möglich eine rechtmäßige Privatkopie von einem Dritten anfertigen zu lassen, jedoch ist das Risiko, dass es eine solche Kopie aus dem Bereich der Privatkopie herausfällt höher". Nutzern sei daher zu empfehlen, auf Youtube-Downloader Software zu setzen, denn diese selbst angefertigten Kopien seien "auf jeden Fall legal".

Ein Trost bleibt ohnehin: Abmahnungen von Nutzern wegen des Downloads bei Youtube hat es bisher laut dem Anwalt nicht gegeben.

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