Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Wolodymyr Selenskyj besucht Polen und Irland
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Prozesse: Kein Schadenersatz für Facebook-Nutzerin nach Datendiebstahl

Prozesse
06.09.2023

Kein Schadenersatz für Facebook-Nutzerin nach Datendiebstahl

Unbekannte hatten bei Facebook Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa

Diebe erbeuteten vor Jahren Daten von Hunderten Millionen Facebook-Nutzern. Viele Betroffene in Deutschland klagen auf Schadenersatz. Doch ein erstes wichtiges Urteil macht ihnen wenig Hoffnung.

Im Fall von massenhaft abgegriffenen Nutzerdaten bei Facebook hat das Oberlandesgericht Hamm eine erste Leitentscheidung getroffen. Die Richter bescheinigten Facebook einen Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften, für den der Mutterkonzern Meta haften müsse - trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus.

Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht mit. In ganz Deutschland gibt es viele fast gleichlautende Klagen. Erstmals beschäftigte sich nun ein Oberlandesgericht in der vermutlich letzten Instanz mit dem Thema. Meta begrüßte die Entscheidung.

Forderung nach 1000 Euro Schadenersatz

Unbekannte hatten in dem sozialen Netzwerk vor Jahren eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen - darunter Namen und Telefonnummern. Die bei Facebook gespeicherten Telefonnummern waren zwar eigentlich nicht offen sichtbar, konnten aber über automatisierte Anfragen - sogenanntes Scraping - in großem Stil abgegriffen werden. Facebook schaltete die Funktion daraufhin ab.

2019 und noch einmal 2021 tauchten die abgegriffenen Daten im Netz auf. Wenn persönliche Informationen wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern im Umlauf sind, steigt die Gefahr, dass Menschen auf gefälschte E-Mails hereinfallen, weil sie authentischer gestaltet werden können.

Betroffene des Datendiebstahls klagen nun vor Gerichten in ganz Deutschland massenhaft gegen Meta - mit fast gleichlautenden Klagen und der Forderung nach 1000 Euro Schadenersatz. Begründet werde das pauschal damit, man habe "Gefühle eines Kontrollverlusts, eines Beobachtetwerdens und einer Hilflosigkeit", teilte das Gericht mit.

Das war den Richtern in Hamm zu wenig. Um einen "immateriellen Schaden" glaubhaft zu machen, müsse eine "persönliche bzw. psychologische Beeinträchtigung eingetreten sein". In der Entscheidung, die das Gericht als "Leitentscheidung" bezeichnet, wiesen sie die Klage der Nutzerin ab.

Facebook hat sich keineswegs korrekt verhalten

Dabei waren die Richter davon überzeugt, dass Facebook tatsächlich gegen Datenschutz-Vorschriften verstieß. Unter anderem hätte das Netzwerk die Telefonnummern der Nutzer gar nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung für die Suchfunktion einsetzen dürfen. Insgesamt habe Facebook damals ein unzulässiges und intransparentes Verfahren genutzt, um von Nutzern die Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten einzuholen. Als der Datendiebstahl bekannt geworden sei, habe Meta zudem trotz einer konkreten Kenntnis "naheliegende Maßnahmen zur Verhinderung weiteren unbefugten Datenabgriffs nicht ergriffen", kritisierten die Richter.

Eine Meta-Sprecherin sagte, ein nicht autorisiertes "Scraping" von Daten sei "inakzeptabel und gegen unsere Regeln". Der Konzern werde weiter auf seinen Plattformen dagegen vorgehen. Die Entscheidung des OLG sei zu begrüßen. Mit ihr setzte sich eine Linie fort: Viele andere Gerichte hätten insgesamt mehr als 900 ähnliche Klagen abgewiesen, betonte die Sprecherin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings hat das Gericht keine Revision zugelassen. Dagegen könnten die Anwälte der klagenden Nutzerin Beschwerde einlegen - wegen des niedrigen Streitwerts gäbe es dafür aber hohe Hürden, sagte ein Gerichtssprecher.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.