Klima-Serie: Wieso sich Photovoltaikanlagen ab 2023 mehr lohnen
Ab Januar gilt das neue EEG-Gesetz. Energieberater Robert Immler verrät, warum sich eine Photovoltaikanlage nun besonders rechnet und man trotzdem mit dem Kauf noch warten sollte.
Ab Januar 2023 tritt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Dieses steuert unter anderem den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Was ändert sich durch die Neuerungen?
Robert Immler: Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion innerhalb weniger Jahre fast verdoppelt. Das soll durch die Windkraft, aber auch durch Photovoltaik-Anlagen erreicht werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, also das EEG, ändert sich ab Januar. Neben der EEG-Umlage ändern sich Regelungen, wie die Einspeisevergütung, die Einkommens- und Umsatzsteuerbefreiung.
Was bedeutet das für Menschen, die über eine PV-Anlage nachdenken?
Robert Immler: Bei der Einspeisevergütung wird der Einspeisesatz leicht angehoben. Dadurch werden die Anlagen nochmal besser gefördert. Noch wichtiger ist, dass sich steuerrechtlich etwas verändert hat: Wer eine PV-Anlage besitzt oder neu installiert, muss ab kommendem Jahr keine Einkommenssteuer mehr auf die Einspeisevergütung bezahlen. Das gilt bis zu einer Größe von 30 Kilowatt-Peak. Dadurch fällt die Steuererklärung leichter, aber es kann auch steuerliche Vorteile bringen. Und wenn eine Anlage ab 2023 auf einem privaten oder öffentlichen Gebäude gebaut wird, muss dafür keine Umsatzsteuer, die 19 Prozent beträgt, mehr gezahlt werden. Diese Umsatzsteuerbefreiung für den Bau und Kauf von PV-Anlagen bringt gerade bei kleineren Anlagen einen Vorteil. Auch der Abbau der Bürokratie ist erheblich. Bisher konnte man schon die Umsatzsteuer zurückholen, musste hierfür aber eine Umsatzsteuerklärung machen. Das fällt jetzt weg.
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