Achtung, Blitzmarathon!
Die Polizei misst wieder vermehrt, wer zu schnell fährt. Wie sich die Inspektion gegen den Vorwurf der Abzocke wehrt und wo Autofahrer besonders aufpassen sollten.
Autofahrer müssen diese Woche besonders aufpassen. 24 Stunden dauert der sechste bayerische Blitzmarathon, der von Mittwoch, 6 Uhr, bis Donnerstag, 6 Uhr, stattfindet. Unter den Kontrollstellen, die die Polizei vor der Aktion veröffentlicht, sind auch vier im Landkreis Dillingen.
- Staatsstraße2033 Hier blitzen die Beamten zwischen Binswangen und Höchstädt. Erlaubt sind dort 80 Stundenkilometer.
- Kreisstraße DLG 7 Die Station ist zwischen Wittislingen und Frauenriedhausen, erlaubt sind 100 km/h.
- Staatsstraße 2028 Zwischen Aislingen und dem Holzheimer Ortsteil Weisingen sind 70 Stundenkilometer erlaubt – die Polizisten prüfen, ob das eingehalten wird.
- Der vierte Standort sollte die Ludwigstraße in Lauingen sein. Die Stellen wählt die Polizei Schwaben Nord für ihren gesamten Zuständigkeitsbereich aus. Die Inspektion versucht, möglichst unterschiedliche Straßen abzudecken. Die Ludwigstraße wäre eine 30-Zone. Nur ist sie wegen der Bauarbeiten am Löwenkreisel gesperrt.
- B16 Deshalb wird stattdessen auf der B16 zwischen Blindheim und Höchstädt geblitzt. Dort sind 100 Stundenkilometer erlaubt.
Die Warnung wird sicherlich einige Autofahrer vor einem Bußgeld bewahren. Ernst Öxler, Polizeihauptkommissar und Sachbearbeiter Verkehr der PI Dillingen, erklärt, warum die Blitzer-Standorte vorher verraten werden. „Wenn keiner schnell fährt, das wäre genau in unserem Sinne.“ Es sei eben nicht, wie häufig vorgeworfen, dass es ums Geld ginge. Stattdessen ist der Blitzmarathon Teil des Verkehrssicherheitsprogramms 2020. Überhöhte Geschwindigkeiten sind eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. 2017 wurden in Bayern 226 Menschen durch Geschwindigkeitsunfälle getötet. Außerdem, sagt Öxler, seien viele Autofahrer ohnehin gewarnt. „Wenn wir uns irgendwo aufstellen, läuft das eine Viertelstunde später im Radio.“ Das ist auch erlaubt. Einen entgegenkommenden Autofahrer mit der Lichthupe zu warnen, ist hingegen verboten. Nicht wegen des Hinweises auf den Blitzer – winken wäre zu diesem Zweck legal. Doch Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, wann also Hupe oder Lichthupe verwendet werden dürfen. Bei Überholmanövern außerhalb von Ortschaften und wenn eine Gefahr droht. Die Rechtssprechung ist eindeutig: Ein Bußgeld zählt nicht als Gefahr.
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