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Silvester
30.12.2018

Achtung, wenn es kracht: So schützen Sie Ihr Hab und Gut

Achtung! In der Silvesternacht kommt es oft zu Schäden.
Foto: Uwe Bolten

Auf was Sie beim Jahreswechsel achten müssen und wann welche Versicherung greift

Die Silvesterparty ist organisiert, die Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Doch leider ist die Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie gut man versichert ist. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), betont: „Wer vorsichtig ist und es umsichtig und sachgerecht mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei.“ Knallbegeisterte sollten beim Kauf auf das CE- oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten und keinesfalls selbst irgendwelche Böller und Raketen zusammenbasteln oder gar von dubiosen Internethändlern beziehen, heißt es in einer Pressemitteilung. ( Sind leere Häuser versichert? )

Die Schäden zügig melden

Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbst verschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf. Ist das Auto in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurden. ( Gut versichert beim Radeln)

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