Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Gericht: AfD-Kreisvorsitzender Seiler: „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“

Gericht
29.05.2020

AfD-Kreisvorsitzender Seiler: „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“

Erich Seiler

Plus Der Politiker sieht sich als Justiz-Opfer. Er sagt, bei seiner Blutentnahme an der Dillinger Kreisklinik sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen – und hat Anträge an den Kreistag gestellt.

Der AfD-Kreisvorsitzende Erich Seiler hat sich an unsere Zeitung gewandt. „Mir drohen 50 Tage Gefängnis“, sagt der Kreisrat der Alternative für Deutschland. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat das Augsburger Landgericht Seiler zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt (wir berichteten). Der Steinheimer teilt mit, dass er nicht zahlen könne. Die Prozessverzögerung, in der Seiler ohne Führerschein auskommen musste, und die Corona-Krise hätten seine finanziellen Mittel aufgebraucht, sein Konto weise keine Deckung mehr auf. Der AfD-Kreisvorsitzende sieht sich zudem als Justizopfer. Seiler bestreitet, am 23. April 2018 knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut gehabt zu haben.

Seiler soll einen Polizisten gebissen haben

Der Kommunalpolitiker der rechtsgerichteten Partei war an jenem Abend vom Volksfest Dillinger Frühling heimgefahren, obwohl er Alkohol getrunken hatte. Zwei Polizeibeamte hielten ihn an, im Dillinger Kreiskrankenhaus wehrte sich Seiler gegen die Blutentnahme. Die Rede war davon, dass der Steinheimer einen Polizisten in den kleinen Finger der rechten Hand gebissen habe. Dafür musste sich der Politiker Anfang 2019 vor dem Dillinger Amtsgericht verantworten, nachdem er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen. Auch Seilers Führerschein wurde eingezogen. Der Politiker ging in Berufung, der Vorwurf der Körperverletzung spielte in der Verhandlung keine Rolle mehr. Das Landgericht verurteilte Seiler aber wegen fahrlässiger Trunkenheit.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.