Amtlicher geht’s nicht: Hans Hofer darf nicht antreten
Der Beschwerdeausschuss hat als letzte Instanz entschieden: Der Wahlvorschlag des parteilosen Hans Hofer ist ungültig.
Hans Hofer hat gekämpft. Nachdem der Wahlausschuss in Lauingen seine Bewerbung für die Bürgermeisterwahl wegen mehrerer Mängel und weil er die erforderlichen Unterschriften nicht erhalten hat, für ungültig erklärte, gab er nicht auf. Er brachte Einwendungen vor, weshalb der Ausschuss noch einmal tagen musste – das Ergebnis war das gleiche. Also ging Hofer auch den nächsten Schritt und wandte sich an den Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben.
"Schwerwiegende Fehler"
Dieser Ausschuss, bestehend aus dem Leitenden Regierungsdirektor Stefan Papsthart sowie je einem Richter des Verwaltungsgerichtes Augsburg und des Oberlandesgerichtes München, tagte am Montag. Und mit seiner Entscheidung ist es endgültig amtlich: Hans Hofer wird nicht bei der Lauinger Bürgermeisterwahl antreten, seine Beschwerde wurde zurückgewiesen. „Nach Auffassung des Ausschusses hätte der parteilose Bewerber nur in einer Versammlung, zu der öffentlich eingeladen wurde, sowie im Wege geheimer Abstimmung nominiert werden dürfen. Beides schwerwiegende Fehler, die in Anbetracht der späten Einreichung der Wahlvorschlagsunterlagen auch nicht mehr heilbar gewesen wären“, lautet die Begründung.
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