An den Busen gefasst: War es ein Rempler oder sexuelle Belästigung?
Eine Frau spürt in einer Disco eine Hand an ihrer Brust. Vor Gericht geht es um die Frage, ob die Berührung Absicht war.
Die Umstände in einer Diskothek sind prädestiniert dafür, Konflikte hervorzurufen. Es ist eng, laut und meistens Alkohol im Spiel. Kommen dann noch Grapschereien dazu, ist die gefährliche Mischung perfekt. So wie im März dieses Jahres in einem Nachtklub in Bissingen. Eine Partynacht von damals beschäftigte jetzt das Dillinger Amtsgericht. Der Vorwurf einer 24-Jährigen aus dem östlichen Landkreis: Ein Mann habe ihr mit Absicht an die Brust gefasst und sie damit sexuell belästigt.
Der Vorfall in jener Nacht hat sich um 3 Uhr morgens zugetragen. „Ich stand an der Bar und habe auf meinen Mann gewartet“, sagt die Frau vor Gericht. Plötzlich habe sie an ihrer rechten Brust eine Hand gespürt, die „richtig zugegriffen“ hat. Zunächst dachte sie an einen guten Kumpel, „dann wäre das ja auch in Ordnung gewesen“. Aber eben nicht bei einem wildfremden Mann. Sie drehte sich um und sah einen damals 20-Jährigen aus Höchstädt, beide waren sich zuvor laut eigener Aussage noch nicht begegnet. Der Gesichtsausdruck des Mannes nach der Berührung habe die Geschädigte zusätzlich wütend gemacht. „Er hat mir frech ins Gesicht gegrinst.“
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