Anklage wegen Polt: Dieser Prozess war überflüssig
Ein Mann aus dem Zusamtal wird wegen eines Videos von Gerhard Polt angeklagt. Es handelt sich um ein vermeidbares Missverständnis der Justiz.
Ein Mann aus dem Zusamtal stand vor Gericht, weil er in einer WhatsApp-Gruppe ein Video teilte, das Adolf Hitler mit der Stimme von Gerhard Polt zeigt. Das hört sich abenteuerlich an. Ist in Dillingen aber passiert. Da es nicht mehr war als ein ärgerliches Missverständnis, war der Prozess nach wenigen Minuten beendet. Die Richterin sprach den Angeklagten frei. Es war das einzig sinnvolle Urteil (lesen Sie hier den Bericht zum Polt-Prozess in Dillingen).
Prozess wegen Polt-Video: Wie kam es zu dieser Anklage?
Trotzdem muss man sich fragen, wie es zu dieser Anklage kommen konnte. Richterin und Staatsanwältin haben sich den Clip vor dem Prozess offenbar nicht ein Mal angeschaut. Und das, obwohl das Video nur wenige Minuten dauert. Hätten sie sich diese kurze Zeit genommen, wäre den Vertreterinnen der Justiz schnell klar geworden, dass es sich hierbei eindeutig um Satire handelt – und nicht um etwas Verfassungswidriges, wie es in der Anklage hieß. Den Prozess hätte man sich folglich sparen können, mit all seinen Kosten für den Steuerzahler. Das sind in diesem Fall nur relativ kleine Beträge. Aber es geht ums Prinzip.
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