Autos angefahren und abgehauen
Drei Unfallfluchten auf Parkplätzen in Dillingen, Holzheim und Wittislingen.
Wer einen Unfall verursacht und sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern oder bei der Polizei anzurufen, vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Die Strafe dafür liegt zwischen einer Geldstrafe und, in schwerwiegenden Fällen, einer Haft von bis zu drei Jahren. Eine derartige Haftstrafe ist zwar nicht zu erwarten, wenn jemand ein Auto an einem Parkplatz anfährt und einfach abhaut – Fahrerflucht ist es trotzdem. Allein für den Zeitraum zwischen Donnerstag und Samstag berichtet die Dillinger Polizei von drei derartigen Fällen im Landkreis.
Eine 52-jähriger Autofahrerin ist eines der Opfer. Sie hatte ihr Fahrzeug am am Samstag gegen 09.45 Uhr auf dem Parkplatz des Sportheimes des Wittislinger Ortsteiles Schabringen abgestellt. Als sie gegen 11 Uhr zurückkehrte, stellte sie einen Schaden an ihrem vorderen Kotflügel fest. Der Polizei liegen bislang keine Hinweise auf einen bekannten Täter vor.
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