Besserer Schutz, aber viel Bürokratie
Regelung über erweitertes Führungszeugnis verunsichert und verärgert Vereine
Von Andreas Schwarzbauer
Landkreis Auf Werner Wenger kommt bald eine Menge Arbeit zu. Der Vorsitzende des TSV Wittislingen muss sich von allen Ehrenamtlichen, die im Verein Kinder oder Jugendliche betreuen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Sollte darin vermerkt sein, dass der Ehrenamtliche schon einmal wegen eines Sexualdelikts, Menschenhandel oder der Verletzung der Aufsichtpflicht rechtskräftig verurteilt worden ist, darf er nicht mehr mit jungen Menschen arbeiten. Dies steht im 2012 verabschiedeten Bundeskinderschutzgesetz.
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