Die Fällung von Bäumen beim Kindergarten Kurlandstraße in Lauingen hat Nachbarn verärgert.
Sie sind keine direkten Anlieger, deshalb sind sie auch nicht betroffen. Das ist die technische Definition, wegen der die Stadt Lauingen in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt der Meinung war, ein Paar, das neben dem Kindergarten in der Kurlandstraße wohnt, nicht in die Nachbarbeteiligung mit einzubeziehen. Ihr Reihenhaus ist das dritte in der Reihe. Und irgendwo muss eine Grenze gezogen werden, das ist klar. Doch die Grenze, die die Behörden in diesem Fall für richtig hielten, ist willkürlich.
Wer an einem Tag aus seinem Fenster auf elf große Bäume schaut und am nächsten Tag auf eine Brachfläche, ist betroffen. Rein rechtlich hat derjenige deshalb noch lange kein Mitspracherecht. Aber wenn hier mit mehr Umsicht gearbeitet worden wäre, dann wären auch diese Anwohner informiert worden. Und das wäre auch im Interesse der Stadt Lauingen gewesen.
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