Beziehungen zu Kindern: Junger Mann muss in den Knast
Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige. Einem anderen Mädchen fasst er an das Gesäß – und das alles bei schwerwiegenden Vorstrafen.
Ein Wohnwagen im westlichen Landkreis Dillingen. Dort trifft sich eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen immer wieder. Auch an jenem Februar-Abend in diesem Jahr. Einer aus der Clique feiert seinen Geburtstag, es fließt Alkohol. Dann, nachts, eskaliert die Situation. Es geht um eine Beziehung. Ein 18-Jähriger, ebenfalls aus dem westlichen Landkreis, sieht auf der Party seine Ex-Freundin sowie deren neuen Freund. Es kommt zu einer Auseinandersetzung, der 18-Jährige schubst den neuen Partner seiner Verflossenen. Die will schlichten – und wird selbst zum Opfer. Der 18-Jährige packt sie und schleudert sie zu Boden. Das 15-jährige Mädchen trägt Hämatome an den Knien und am Handgelenk davon. Außerdem fasst ihr der Ex-Freund an diesem Abend zweimal an das Gesäß.
Landkreis Dillingen: 18-Jähriger hatte sexuelle Beziehung zu 13-Jähriger
Am Mittwoch landete der Fall vor dem Dillinger Amtsgericht. Angeklagt ist der 18-Jährige nicht nur wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung. Er muss sich auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Er gab einer 13-Jährigen einen Zungenkuss. Das alles wiegt umso schwerer, da der junge Mann einschlägig vorbestraft ist. Im vergangenen Herbst verurteilte ihn das Dillinger Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Unter anderem, weil er eine sexuelle Beziehung zu einer damals 13-Jährigen führte. Es kam zum Geschlechts- und zum Oralverkehr mit dem Mädchen, das laut Gesetz ein Kind ist. Außerdem hat er eine Spielkonsole nach ihr geworfen und sie dadurch verletzt. In einer Berufungsverhandlung wandelte das Landgericht das Urteil in eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten um. Zwischen diesen beiden Prozessen passierte der Vorfall am Wohnwagen. Zu einem Zeitpunkt, als dem jungen Mann ohnehin eine Haftstrafe drohte. Beim Prozess am Mittwoch droht ihm diese erst recht. „Für Sie steht einiges auf dem Spiel“, betont Richterin Gabriele Held.
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