Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Bissingen: Bissingens Bürgermeister Michael Holzinger will zurücktreten

Bissingen
27.03.2019

Bissingens Bürgermeister Michael Holzinger will zurücktreten

Michael Holzinger, Bissingens Bürgermeister, will zurücktreten.
Foto: Simone Bronnhuber

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am Dienstag hat Holzinger einen Antrag gestellt. Er sagt, er habe aktuell nicht die Kraft, sein Amt auszuüben.

Bissingens Bürgermeister Michael Holzinger will aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten. Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung ist am Dienstag seinem Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit zugestimmt worden. „Ich habe diesen Antrag aus Verantwortung gegenüber der Gemeinde und meiner Familie gestellt. Auch auf ärztlichen Rat hin. Ich habe im Moment keine Kraft, ich bin nicht voll einsatzfähig. Und ich kann nicht sagen, wann ich das wieder sein werde. Aber die Gemeinde braucht einen festen Ansprechpartner. Man kann das auch meinen Stellvertretern nicht mehr länger zumuten“, sagt Holzinger.

Was vor einer Neuwahl in Bissingen passieren muss

Bis es zu einer möglichen Neuwahl kommt, gibt es noch einige rechtliche Schritte. Um die Dienstunfähigkeit festzustellen, ist ein amtsärztliches Gutachten nötig, möglicherweise müssen auch fachärztliche Gutachten eingeholt werden. Dies wird mehrere Wochen dauern. Auf Grundlage des Gutachtens muss dann der Marktgemeinderat entscheiden, ob eine Dienstunfähigkeit gegeben ist. Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, beginnt der Ruhestand mit dem Ablauf des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Verfügung über die Ruhestandsversetzung zugestellt worden ist. Die Bürgermeisterwahl muss dann innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit stattfinden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.