Ulmensterben in Blindheim: Es gibt doch ein rechtliches Nachspiel
Plus Eine Reihe alter Bäume ist in Blindheim auf einem Privatgrundstück abgesägt worden. War das in Ordnung? Der Bund Naturschutz sagt Nein – und bekommt recht.
Die Diskussion um die Ulmen, die in Blindheim auf einem Privatgrundstück gefällt worden sind, hört nicht auf. Und die Fakten haben sich geändert. Wie berichtet, haben die Recherchen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Dillingen ergeben, dass die Aktion des Eigentümers ein Eingriff in die Natur gewesen sei, der – so formulierte es die zuständige Juristin Christa Marx –, vermeidbar gewesen wäre. Aber: „Die Ulmen standen im Außenbereich, die Gemeinde hat keine Baumschutzsatzung, es ist dort kein Biotop und es handelte sich auch nicht um Einzelbaumdenkmäler“, sagte Marx vergangene Woche nach den internen Recherchen. Mit dem Ergebnis, dass das Fällen der Ulmen für den Verursacher wohl keinerlei Folgen haben könnte.
Der Bund Naturschutz hat recherchiert
Doch das Blatt hat sich komplett gewendet – weil Mitglieder des Bund Naturschutz (BN) ebenfalls recherchiert haben. Mit dem Ergebnis: Die Ulmen hätten nicht gefällt werden dürfen. Dieter Leippert vom BN und wohnhaft in Unterglauheim hat die gefällten Bäume vor Ort selbst angeschaut und sagt: „Die Bäume haben nicht so ausgeschaut, als wären sie krank gewesen.“ Ein Luftbild, das die Situation rund um das Grundstück in der Nähe des Blindheimer Bahnhofs von oben zeigt, mache laut Leippert aus Sicht des BN „zweifelsfrei ersichtlich, dass die gefällten Ulmen Bestandteil des geschützten Biotopes 7329-0062 ‚Gehölze um den Blindheimer Bahnhof‘ sind.“
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