Blindheimer Ulmen: Waren die Bäume doch nicht schützenswert?
Plus Es war ein Eingriff in die Natur, der aber wohl keine Folgen hat. Das sagt das Landratsamt Dillingen.
Fünf alte, dicke Ulmen sind in Blindheim auf einem Privatgrundstück umgesägt werden. Auf den ersten Blick ohne ersichtlichen Grund. Das sorgte vergangene Woche nicht nur bei Naturschützern für Aufregung – auch einige Blindheimer Bürger, die die toten Bäume bemerkt haben, waren schockiert (wir berichteten).
Das sagt das Naturschutzrecht in Bayern
Auch das Landratsamt Dillingen wurde informiert und hat in den vergangenen Tagen „sämtliche Prüfraster durchlaufen“, wie Christa Marx, zuständige Juristin am Mittwoch auf Nachfrage erklärt. Und: „Die Ulmen standen im Außenbereich, die Gemeinde hat keine Baumschutzsatzung, es ist dort kein Biotop und es handelte sich auch nicht um Einzelbaumdenkmäler“, sagt Marx. Deshalb sehe das Naturschutzrecht in Bayern für die Fällung dieser fünf Bäume kein förmliches Genehmigungsverfahren vor.
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