Bock auf Party, aber zu jung?
Das Formular, um die Beaufsichtigung zu übertragen, ist neu
Wenn man als junger Mensch unter 18 Jahren eine Party besuchen möchte, schreibt das Jugendschutzgesetz genau vor, zu welcher Uhrzeit Kinder und Jugendliche die Veranstaltung verlassen müssen. Das schränkt gerade Cliquen verschiedenen Alters in ihrer freien Zeit ein.
Um das veränderte Freizeitverhalten der Jugendlichen zu berücksichtigen, gibt es seit der Neufassung des Jugendschutzgesetzes vor einigen Jahren mehr Freiräume für junge Menschen für den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen. Eltern können volljährige Personen mit der Beaufsichtigung ihres Kindes oder Jugendlichen beauftragen. Damit werden bestimmte zeitliche Begrenzungen aufgehoben.
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