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Bürgerentscheid
28.11.2020

So geht es in Blindheim weiter

Die FW BUW der Gemeinde erklärt ihre Pläne für das Gewerbegebiet

Die FW BUW in Blindheim erklärt nach dem Bürgerbegehren „Soll auf dem Gewerbegrundstück: ‚An der Bahn‘ ein Supermarkt errichtet werden“: Die Notwendigkeit, die Stimmlisten den Vertretern persönlich überbringen zu müssen, vermittelt deutlich die Bestimmtheit der Frage und das Verständnis der Bewohner Blindheims für die Art der Stellung.

In einer Pressemitteilung heißt es weiter: Die zuständigen Stellen (Rechtsaufsicht, Gemeindetag) haben die Rechtskonformität eindeutig festgestellt. „Einzelne Fachleute mögen abweichender Meinung sein, das berührt jedoch die Kernfrage nicht“, sagt Michael Audibert. Die Entscheidung des Gemeinderats auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei ein wichtiger Schritt, den Bürgern die Wahrnehmung ihrer souveränen Rechte auf Mitbestimmung in Form direkter Demokratie zu ermöglichen. Die Konzepte der möglichen Investoren gehen laut der Fraktion inzwischen über einen Supermarkt hinaus. Ein Ensemble aus mehreren Geschäften habe bereits Nachfragen aus den umliegenden Gemeinden angeregt. In den Wahlkampfkonzepten aller Wählergruppen hatte sich die Nahversorgung bei der Kommunalwahl widergespiegelt. Jetzt haben die Bürger die Chance, ein solches Nahversorgungskonzept eröffnet zu bekommen. Das Gewerbegebiet: „An der Bahn“ sei zurzeit das einzige Grundstück der Gemeinde Blindheim mit einer entsprechenden Baureife, um eine passende Projektierung zeitnah umsetzen zu können.

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