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03.03.2010

Bürgerinitiative unterstützt Petition

Wittislingen Der Ausbau erneuerbarer Energien, zu denen auch die Windkraft zählt, schreitet in großen Schritten voran. Doch, so heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative für den Erhalt der Lebensqualität in Wittislingen, leider hinke der Gesetzgeber diesem selbst verordneten, rasanten Tempo oftmals hinterher. "So werden Kulturlandschaften "verspargelt" und Windfarmen teils viel zu nah an die Gemeinden gebaut, da die Entfernung von Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung in den Bundesländern uneinheitlich bis gar nicht geregelt ist", so die Pressemitteilung weiter. Auch die Höhe der Windkraftanlagen von bis zu 250 Metern werde bei Genehmigung der Standorte gesetzlich nicht speziell berücksichtigt. Denn die bundesweit geltende technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm sei über 20 Jahre alt und gehe von Industriebauten mit maximal 30 Metern Höhe aus.

Zum Schutz der Bürger bedürfe es daher dringend gesetzlicher Anpassungen, so die Bürgerinitiative. Deshalb unterstützt sie eine Petition an den Deutschen Bundestag, die von der BI Haunsheim initiiert wurde. Bei einem Treffen der Mitglieder aus Wittislingen, Haunsheim, Mödingen, Bergheim und Umland wurde deutlich gemacht, dass man hier ein wichtiges Gesetz auf den Weg bringen wolle, das die Abstände der Windkraftanlagen bundesweit regle, den Mindestabstand vergrößere und somit den Lärmschutz der Anwohner verbessere.

Konkret fordern die Antragsteller einen Mindestabstand von 1500 Metern zur Wohnbebauung beziehungsweise die zehnfache Höhe der Windanlagen als Abstand. "Diese Petition sollte eigentlich jeder Bundesbürger schon zu seinem eigenen Schutz unterstützen", meinten einige Mitglieder. Mit dieser Regelung könne der Staat vielleicht auch erreichen, dass Standorte der Windkraftanlagen für die Bevölkerung akzeptabler würden. Bereits in den ersten Tagen der Unterschriftenaktion habe es eine sehr positive Resonanz gegeben, so die Pressemitteilung. (pm)

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