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Höchstädt
22.06.2017

Bund Naturschutz lehnt Putenmast ab

Ein Puter
Foto: Carmen Jaspersen dpa/lni 

Verein kritisiert auch Vorgehen der Stadt Höchstädt. Das sagt Zweiter Bürgermeister Stephan Karg.

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) lehnt das geplante Industriegebiet für Putenmast in Höchstädt ab. Das Vorhaben führe zu mehr Tierleid sowie zu einer erheblichen Mehrbelastung der Natur, der Umwelt und des Menschen. Aus diesem Grund verstoße die Planung gegen das Bundesnaturschutzgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz, heißt es in einer Pressemitteilung. „Bei diesem Putenmastbetrieb handelt es sich um eine Industrieanlage und nicht um einen einfachen landwirtschaftlichen Familienbetrieb“, erläutert Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Denn landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert und können einen Stall im Außenbereich bauen. Jedoch habe der Gesetzgeber 2013 im Baugesetz festgelegt, dass industrielle Tiermastanlagen zum Schutz von Bürgern, Umwelt und Natur nicht mehr im Außenbereich, sondern nur noch innerhalb eines entsprechend ausgewiesenen Baugebietes errichtet werden dürften. Die Stadt Höchstädt wolle offensichtlich diesen Weg gehen und industrielle Massentierhaltung durch die Ausweisung eines Sonderbaugebietes fördern und zukünftig die jährliche Mast von rund 136000 Putenküken und 34000 Putenhennen ermöglichen. Höchstädts Zweiter Bürgermeister Stephan Karg sagt dazu: „Es stimmt, dass wir ein Sondergebiet darüberlegen müssen. Das wird nun öffentlich ausgelegt. Entschieden ist noch nichts, wir sind mittendrin im ganz normalen Verfahren.“ Karg sagt, dass sich die Anzahl der Tiere „nicht merklich“ erhöhen werde, auch „weil schlicht die Flächen an diesem Standort ausgehen“. 2500 Quadratmeter Erweiterung sind geplant, auch einige technische Umrüstungen, um auf dem neuesten Stand zu sein. „Der Stadtrat hat dem so mehrheitlich zugestimmt, da die vorgeschriebenen Grenzwerte immer noch unterschritten werden“, erklärt Karg.

Dieter Leippert schreibt in einer Pressemitteilung, dass aufgrund der vorherrschenden Windverhältnisse in diesem Gebiet Ammoniakemissionen, Gerüche und Staub verstärkt in das 870 Meter entfernte Blindheim verweht würden. Dass hierbei laut dem emissionsschutzrechtlichen Gutachter, der vom Vorhabensträger beauftragt wurde, die Grenzwerte nicht überschritten werden, sei für den BN anzuzweifeln. Karg: „Blindheim lehnt den Stall ab, ohne, dass es bislang Gründe gab. Das ist dann so.“

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