Corona-Betrüger aus Nattheim entgeht Freiheitsstrafe
Plus Ein Nattheimer hat sich 8500 Euro Corona-Soforthilfe erschwindelt. Jetzt muss er eine Geldstrafe zahlen.
Weit mehr als 200.000 Selbstständige und kleine Betriebe in Baden-Württemberg haben im vergangenen Frühjahr Corona-Soforthilfe erhalten. Auch ein 41-Jähriger aus Nattheim (Landkreis Heidenheim) profitierte von der finanziellen Unterstützungsmöglichkeit, die in Not geratenen Freiberuflern und Gewerbetreibenden das Überleben sichern sollte. Der Nattheimer stellte im März und April zwei Anträge, insgesamt 8500 Euro wurden ihm daraufhin von der L-Bank ausbezahlt – zu Unrecht, wie das Heidenheimer Amtsgericht nun am Dienstag urteilte. Subventionsbetrug nennt sich dieser Tatbestand, mit dem sich die Gerichte landauf, landab in nächster Zeit wohl noch häufiger beschäftigen werden müssen. Auch er habe sich dazu verleiten lassen, gestand der 41-jährige Nattheimer auf Nachfrage von Richter Jens Pfrommer. Und zwar aus Sorge, seine 2019 abgeschlossene Fluglehrerausbildung nicht bezahlen zu können. Die Kosten, rund 15000 Euro, habe er ab 2020 durch eine Nebentätigkeit bei der Flugschule decken wollen. Weil dies in Folge der Pandemie aber nicht möglich war, „hatte ich Angst, dass ich die Mehrkosten von der Familie nicht weghalten könnte“.
Für die Anträge nutzte der zweifache Familienvater, der inzwischen von seiner Frau getrennt lebt, ein bereits 2015 angemeldetes Gewerbe, das den Verkauf von Hub- und Tragschraubern sowie die Vermittlung von Rundflügen zum Ziel hat. Der frühere Bundeswehrangehörige und US-Army-Pilot gab also vor, als Freiberufler durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage geraten zu sein. Dabei hatte er mit seinem Gewerbe bislang keine Einkünfte erzielt und ist aktuell Vollzeit in einem Ulmer Unternehmen beschäftigt.
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