Masken für Bedürftige in Höchstädt
Die Stadt gibt die Ausgaberegelung bekannt. Bürger können zu bestimmten Zeiten Mundschutz über ein Fenster am Rathaus erhalten
Das Landratsamt Dillingen hat in seiner Pressemitteilung ausführlich auf die Ausgabe von FFP2-Schutzmasken an Pflegende Angehörige und Bedürftige hingewiesen. Für die Abgabe der Masken durch die Kommunen gelten dabei folgende Vorgaben: Schutzmasken für Pflegende Angehörige: Die Hauptpflegeperson erhält jeweils drei Schutzmasken. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorzulegen.
Schutzmasken für Bedürftige: Bedürftig sind neben den Nutzern der Tafeln die Empfänger von Grundsicherungsleistungen. Dazu zählen ausschließlich Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Jeder Bedürftige über 15 Jahre erhält fünf Schutzmasken. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung ist der Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII vorzulegen.
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