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Kommunalpolitik
24.01.2014

Damit die Wahl ein Gesicht bekommt

„Ich mache genauso Wahlkampf, wie wenn ich einen Mitbewerber hätte.“Oberbürgermeister Frank Kunz (CSU)

Plakate sollen nicht nur Werbung für Kandidaten sein

Landkreis Kandidaten-Memory am Straßenrand – bald schauen die Bürgermeisterkandidaten und Partei-Nominierten herausgeputzt von ihren Plakaten. Wahlwerbung trifft auf geteilte Meinung. Und überhaupt: Wie viel Werbung ist erlaubt und wo darf plakatiert werden?

In den Städten und Ortsteilen im Landkreis steht eines fest: Wildes Plakatieren gibt es nicht. Dafür stellen die Verantwortlichen Plakatwände auf, geregelt nach der Plakatierungsverordnung erst sechs Wochen vor der Wahl. Jeder Bürgermeisterkandidat, jede Partei und Gruppierung darf bestimmte Felder bekleben. In Höchstädt obliegt die Obhut der Plakatwerbung Richard Sing. In den Gemeinden darf frei plakatiert werden, allerdings appelliere er an die Vernunft der Plakatierer, Verkehrsteilnehmer sollten nicht durch einen wilden Schilderdschungel abgelenkt werden und auch nach einer Werbeflut solle es nicht aussehen. Auf Plakatwerbung verzichten will wohl niemand. „Grundsätzlich wollen wir, dass möglichst viele zur Wahl gehen“, sagt Bürgermeisterin Hildegard Wanner (CSU) in Höchstädt. Außerdem wird der „Wahlmüdigkeit“ entgegengewirkt und man müsse ja schließlich seine eigene Person vorstellen. Mit dem Plakat erreiche man die meisten Menschen und es sei das wichtigste Medium.

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