Damit die Wahl ein Gesicht bekommt
Plakate sollen nicht nur Werbung für Kandidaten sein
Landkreis Kandidaten-Memory am Straßenrand – bald schauen die Bürgermeisterkandidaten und Partei-Nominierten herausgeputzt von ihren Plakaten. Wahlwerbung trifft auf geteilte Meinung. Und überhaupt: Wie viel Werbung ist erlaubt und wo darf plakatiert werden?
In den Städten und Ortsteilen im Landkreis steht eines fest: Wildes Plakatieren gibt es nicht. Dafür stellen die Verantwortlichen Plakatwände auf, geregelt nach der Plakatierungsverordnung erst sechs Wochen vor der Wahl. Jeder Bürgermeisterkandidat, jede Partei und Gruppierung darf bestimmte Felder bekleben. In Höchstädt obliegt die Obhut der Plakatwerbung Richard Sing. In den Gemeinden darf frei plakatiert werden, allerdings appelliere er an die Vernunft der Plakatierer, Verkehrsteilnehmer sollten nicht durch einen wilden Schilderdschungel abgelenkt werden und auch nach einer Werbeflut solle es nicht aussehen. Auf Plakatwerbung verzichten will wohl niemand. „Grundsätzlich wollen wir, dass möglichst viele zur Wahl gehen“, sagt Bürgermeisterin Hildegard Wanner (CSU) in Höchstädt. Außerdem wird der „Wahlmüdigkeit“ entgegengewirkt und man müsse ja schließlich seine eigene Person vorstellen. Mit dem Plakat erreiche man die meisten Menschen und es sei das wichtigste Medium.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.