Der Regionalplan und seine Tücken
Ausschuss für Kreisentwicklung beurteilt Fortschreibung kritisch, speziell für Medlingen
Kritisch beurteilt hat der Ausschuss für Kreisentwicklung des Landkreises bei seiner jüngsten Sitzung die im Zuge der laufenden Fortschreibung des Regionalplans nordwestlich von Medlingen geplante Vorbehaltsfläche für Windkraft. Künftig soll der gesamte Landkreis als sogenannte „weiße Fläche“ dargestellt werden. Dies würde bedeuten, dass unter Berücksichtigung der 10h-Regelung künftig auch für Flächen, die nach der derzeitigen Fassung des Regionalplans noch Ausschlussflächen sind, zumindest Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen gestellt werden könnten. Zu prüfen wäre, ob Belange wie die des Natur- und Artenschutzes dagegen sprechen.
Zu der nordwestlich von Medlingen geplanten Vorbehaltsfläche lag dem Ausschuss eine Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vor. Danach sei die Errichtung von Windrädern auf der vorgesehenen Fläche nicht vorstellbar, weil damit der hohen denkmalpflegerischen Bedeutung der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Obermedlingen sowie der gesamten Klosteranlage, die als „landschaftswirksame Baudenkmäler“ verzeichnet seien, nicht gerecht würde.
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