20-Jährige irrt die ganze Nacht durch den Donauwald
Die junge Frau aus Afghanistan hatte sich am Dienstagabend verirrt. Sie irrte die ganze Nacht durch den Donauwald.
Bange Stunden durchlebten am Dienstag die Angehörigen einer jungen Frau aus Afghanistan: Gegen 20.30 Uhr hatten sie die 20-Jährige bei der Dillinger Polizei als vermisst gemeldet, denn sie kam nicht nach hause. Um 18 Uhr wollte sie allein im Wald spazieren gehen und eine Stunde später zurück sein. Als das nicht geschah, wendete sich die Familie an die Polizei. Die schickte dann einen Polizeihubschrauber los, dazu durchsuchten mehrerer Polizeistreifen der Auwald an der Donau abgesucht.
Nach Mitternacht, um 1.15 Uhr, meldete sich ein Angler, der die Vermisste gegen 22 Uhr im Bereich der „Steinheimer Seen“ kurz gesehen hatte. Die junge Frau war ihm aufgefallen, weil sie so spät noch unterwegs war. Dann hörte er auch noch die Vermisstennachricht im Radio und verständigte die Polizei.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Darf man darauf hinweisen, dass es sich um eine volljährige junge Frau handelt, die nichts strafbares getan, sondern sich nur verlaufen hat? Da hat man nichts "in Gewahrsam zu nehmen" und sie irgendjemandem "zu übergeben". Die kann man höchstens in seinen Streifenwagen setzen und, vorausgesetzt, dass sie das will, nach Hause zu ihren Eltern fahren.
Hallo Hr. MARX, " in Gewahrsam nehmen" ist uns eigentlich nur in Bezug auf Verhaftungen bekannt. Doch es gibt auch die Möglichkeit, die Pflicht der Polizei, jemanden " in Gewahrsam zu nehmen", um ihn vor einer Gefahr zu schützen.
Bei dieser jungen Frau wurde dies nach vielen Stunden der Suche getan. Immerhin war sie die ganze Nacht umhergeirrt , war verwirrt, verängstigt und vielleicht unterkühlt, dann die Meldung "dass sie am Straßenrand steht und versucht ein Auto anzuhalten", wer weis wo sie gelandet wäre - und sprach sie überhaupt deutsch? Da sehe ich es aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt - sie "in Polizeigewahrsam zu nehmen" - damit sie gut nach Hause kommt. Die Eltern können dann die erforderliche Hilfe für sie veranlassen.