
"Allahu-Akbar"-Prozess: Warum im Dillinger Gericht fast das Kreuz weg kam

Ein Mann randaliert in einer Kirche und ruft "Allahu Akbar". Vor Gericht in Dillingen fragt ihn ein Richter, ob das Kreuz von der Wand soll. Was es damit auf sich hat.
Da staunt der Angeklagte nicht schlecht. Noch bevor er sich zu den Vorwürfen gegen sich äußern kann, wendet sich der Richter an ihn. „Auch wenn sich jetzt vielleicht eine große Boulevard-Zeitung bei mir meldet“, leitet Patrick Hecken sein Anliegen ein. „Soll das Kreuz hängen bleiben?“, fragt der Richter und deutet an die Wand über dem Mann, wo ein Holzkreuz befestigt ist. „Das könnte für Verwirrungen sorgen.“ Der 40-Jährige auf der Anklagebank schaut etwas verdutzt und weiß im ersten Moment offenbar nicht genau, was er antworten soll. Dann sagt er: „Ich habe kein Problem damit.“ Auch wenn der türkischstämmige Mann kein Christ sei, werde er das Kreuz respektieren, sagt der Mann in etwas gebrochenem Deutsch.
Kreuz an der Wand: Richter will nicht Partei ergreifen
Was hat es mit diesem Vorfall auf sich? Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt Richter Patrick Hecken seine Motivation. Dazu muss man den Hintergrund des Prozesses wissen, den er am Dienstag am Dillinger Amtsgericht leitete. Angeklagt war ein 40-Jähriger, weil er zum einen im September 2016 die Einrichtung der Katharinenkirche in Dillingen verwüstete. Er riss zwei Heiligenfiguren aus der Verankerung und schmiss sie auf den Boden, auch einen Kerzenhalter sowie einen Blumentopf warf er um. Im März 2017 störte der Mann zudem einen Gottesdienst in der Dillinger Studienkirche. Er rief unter anderem „Allahu Akbar“ – zu Deutsch „Allah ist am größten“ –, was so manchem der rund 200 Gottesdienstbesucher Angst einjagte. Das Gericht verurteile den psychisch kranken Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr (lesen Sie hier mehr zu diesem Prozess).
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