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Dillingen/Augsburg
26.03.2021

Toter Dreijähriger aus Dillingen: "Sie haben das Kind umgebracht"

Zwei Notärzte und mehrere Sanitäter hatten sich in Dillingen bemüht, das Leben des bewusstlosen Dreijährigen zu retten. Der Bub starb später in der Kinderklinik in Augsburg. Jetzt verurteilte das Augsburger Landgericht den 24-Jährigen, der das Kind beaufsichtigt hatte und mit zwei Faustschlägen tödlich verletzt haben soll, zu einer Freiheitsstrafe.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Im Prozess um den toten Dreijährigen aus Dillingen ist ein Urteil gefallen. Der Richter sagte: "Sie haben das Kind umgebracht, wenn nicht gar ermordet.“

Zu einer Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Augsburger Landgericht einen 24-jährigen Mann verurteilt. Die Richter sind überzeugt, dass der Angeklagte im Oktober 2019 in der gemeinsamen Wohnung in Dillingen den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin durch „stumpfe Gewalt“ (Schläge gegen den Bauch) so schwer verletzt hat, dass das Kind wenige Stunden später trotz Notoperation im Krankenhaus starb.

Der Angeklagte lässt keine Gefühlsregung unter der Maske erkennen

Selbst angesichts dieses Richterspruchs ließ der Angeklagte keine Gefühlsregung unter seiner Mund-Nase-Maske erkennen – was der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung als „Gefühlsrohheit“ auslegte. „Sie haben das Kind umgebracht, wenn nicht gar ermordet“, leitete Richter Roland Christiani die Urteilsbegründung am zwölften Verhandlungstag seit Mitte Januar ein. Lange Zeit habe der Angeklagte keine Gefühlsregung, keine Emotionen gezeigt, sich nicht zur Sache geäußert. Um dann „aus heiterem Himmel das Märchen vom Kniefall“ zu präsentieren. Wie berichtet, hatte der Angeklagte am Ende der Beweisaufnahme mit Dutzenden Zeugen erklärt, er habe sich beim Vorbeilaufen zwischen einem Sofa und einem Regal mit den Füßen in einer am Boden liegenden Decke verfangen, sei gestolpert und mit dem Knie voraus auf das vor ihm am Boden liegende Kind gestürzt. Was ihm das Gericht ebenso wenig glaubte, wie schon zuvor Staatsanwalt Michael Nißl, der auf eine Freiheitsstrafe von elf Jahren plädiert hatte.

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