Ein Mittelfinger bringt zwei Streithähne vor das Dillinger Amtsgericht
Der Betreiber eines Schlachtabfallhandels aus dem Kreis Dillingen soll seinen Nachbarn mit der Geste beleidigt haben. Doch es gibt Zweifel an der Aussage des angeblich Geschädigten. Kann die Polizei Klärung bringen?
Ein Wohnhaus in einer Ortschaft im östlichen Landkreis Dillingen. Der Besitzer steht gerade in der Hofeinfahrt, bei ihm zwei Polizeibeamte. Da fährt ein Auto heran. Darin sitzt der Nachbar von gegenüber, der Besitzer eines Schlachtabfallhandels. Die beiden liegen seit Jahren im Clinch. Es geht um angeblichen Verwesungsgestank. Obwohl er die beiden Ordnungshüter sieht, zeigt er dem Eigentümer den Mittelfinger und ruft, er solle aufpassen, was er sagt und „sich zusammenreißen“. So schildert es zumindest der vermeintlich Geschädigte vor Gericht. Doch stimmt das überhaupt so?
Bekannt ist: Zwischen den beiden Parteien herrscht seit Jahren ein „wohl ziemlich eskalierter Nachbarschaftsstreit“, wie Richter David Wagner die Situation beschreibt. Erst vergangene Woche standen sie sich vor dem Landgericht Augsburg gegenüber. Der Anwohner beschwert sich seit Jahren über den angeblichen Verwesungsgeruch des Betriebs, der „seinen Lebensraum“ zerstöre. Die zuständigen Behörden konnten das allerdings bei Kontrollen nicht feststellen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.