Prozess: Gundelfinger Storch landet vor Gericht
Plus Eine leichte Geschichte in schweren Zeiten: Weil ihn ein Nest auf seinem Dach störte, ließ es ein Mann entfernen. Da er dies aber ohne Genehmigung tat, muss er sich juristisch verantworten.
Geschichten wie die folgende erscheinen in der jetzigen Zeit irrelevant. Aber vielleicht braucht es gerade jetzt kleine Inseln der Ablenkung – mit Anekdoten aus dem „normalen“ Leben vor der Corona-Krise.
Gundelfingen: Mann lässt Storchennest ohne Genehmigung entfernen
Es geht um den Storch. Ein Tier, das in der öffentlichen Meinung ein derart hohes Ansehen genießt wie wohl kein anderes. Der Vogel steht symbolhaft für Nachwuchs, Menschen sehen ihn als gutes Omen und freuen sich, wenn der Storch in der eigenen Gemeinde sein Nest baut. Auch in Gundelfingen hat der Storch eine Ausnahmestellung. Als vor gut einem Jahr das Nest auf dem Rathaus saniert werden musste und die Tiere vorübergehend ohne Heimat waren, meldeten sich besorgte Bürger im Rathaus (lesen Sie hier mehr dazu). Umso bemerkenswerter erscheint vor diesem Hintergrund der Prozess, der vor kurzem am Dillinger Amtsgericht stattfand. Der Vorwurf: In Gundelfingen wurde beim Thema Storch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2018. Ein 54-jähriger Mieter eines Hauses im Gundelfinger Zentrum soll damals veranlasst haben, dass ein Storchennest von seinem Dach entfernt wird. Das Problem: Er besaß hierfür keine Genehmigung. Deshalb musste er sich nun juristisch verantworten.
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