Im Prozess wegen des toten Dreijährigen in Dillingen sagen Soldaten aus
Plus Der Angeklagte sei als Soldat ein guter Kamerad gewesen, heißt es vor dem Augsburger Landgericht. Sein Ausbilder berichtet von der Selbstverteidigungsausbildung.
Hätte der 24-jährige Soldat aus der Dillinger Kaserne aufgrund seiner soldatischen Ausbildung einen anderen Menschen, ein kleines Kind, bewusst verletzen, gar töten können? Auch diese Frage stellte sich am sechsten Verhandlungstag im Verfahren um einen toten dreijährigen Buben aus Dillingen vor dem Augsburger Landgericht. Dort muss sich besagter 24-jähriger Hauptgefreiter verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, den Sohn seiner Lebensgefährtin im Oktober 2019 in der gemeinsamen Wohnung so schwer verletzt zu haben, dass das Kind starb. Ein halbes Dutzend Zeugen aus dem beruflichen Umfeld des Angeklagten als Soldat der 4. Kompanie in Dillingen wurden jetzt vom Gericht angehört.
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