
Prozess: Wie schlimm ist Sex am Straßenrand?

Ein Mann und eine Frau haben am Straßenrand in Dillingen Geschlechtsverkehr. Warum das Gericht sie nicht verurteilt.
Wie schlimm ist es, einem Paar in der Öffentlichkeit beim Sex zuschauen zu müssen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Prozesses am Dillinger Amtsgericht. Ein 42-jähriger Mann aus dem Kreis Dillingen sowie eine gleichaltrige Frau aus Baden-Württemberg mussten sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Sie waren laut Anklage an einem Juliabend 2018 an der Donauwörther Straße in Dillingen unterwegs. Dabei soll zunächst die Frau den Mann oral befriedigt haben, anschließend sollen die beiden miteinander geschlafen haben – sichtbar für vorbeikommende Autofahrer.
Sex am Straßenrand: Beide kennen sich aus dem Kindergarten
Der verheiratete Mann gibt die Vorwürfe gleich zu Beginn zu. Er sei stark betrunken gewesen, habe „zwei Tage durchgesoffen“. Mit wem er damals öffentlich intim geworden ist, wisse er nicht mehr. Eine wichtige Aussage. Die Frau nämlich bestreitet, an dem Akt beteiligt gewesen zu sein. Sie behauptet, zum Tatzeitpunkt zu Hause gewesen zu sein. Für den Prozess sei sie zum ersten Mal in Dillingen.
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Prozess: Wie schlimm ist Sex am Straßenrand?
Für Hunde dürfte dies kein Problem darstellen. Bei Menschen wird es da schwieriger - wie in diesem Fall - wenn es den Ehepartnern der Beteiligten zu Ohren kommt, nicht nur wegen den Geldstrafen.
Natürlich wandeln sich Sitten im Laufe der Zeit. Händchenhaltend durch die Stadt bummeln, das war in früherer Zeit nicht, Küssen im öffentlichen Raum - undenkbar. So wie die Bekleidung immer leichter wurde wurden es auch die Sitten.
Die Frage, die sich stellt ist aber, ob man tatsächlich dahin kommen soll, dass eines Tages egal wo (Badesee, Schwimmbad, Sauna, Königsplatz, in der Straßenbahn) sexuelle Handlungen ausgeübt werden die geduldet werden. Denn das ist schließlich die Folge von einer derart vagen Rechtsvorschrift. Diese hebelt auch den Gleichheitsgrundsatz massiv aus, denn es weiß ja keiner , ob er mit seinem Tun nun jemanden belästigen wird oder nicht.
Da sollte es doch klarere gesetzliche Regelungen geben.