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Dillingen
26.02.2020

Sterbehilfe: Wächst jetzt der Druck auf Kranke?

Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau, die als Pflegefall bettlägerig ist. Das heißt aber nicht, dass sie sterben will.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbol)

Plus Wir haben mit Menschen gesprochen, die mit Schwerkranken zu tun haben oder sie bis in den Tod begleiten. Was sie zum Urteil in Karlsruhe sagen und wie es um die Palliativversorgung im Landkreis Dillingen steht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe beschäftigt auch die Menschen im Landkreis. Am Mittwoch hat das Karlsruher Gericht erklärt: Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Demnach gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Urteil sieht Dr. Alexander Zaune sehr kritisch: „Persönlich lehne ich ‚geschäftsmäßige’ Sterbehilfe als falschen Wertmaßstab ab. Aktive Sterbehilfe bleibt aber auch nach diesem Urteil verboten. Der ärztliche Ansatz muss eine möglichst gute palliativmedizinische Versorgung am Ende des Lebens unter Beachtung von Menschenwürde und Patientenautonomie sein“, sagt der Dillinger Hausarzt, der Mitglied im beratenden Fachausschuss Hausärzte der KV Bayern und im Landesvorstand des bayerischen Hausärzteverbandes ist.

Wer akzeptiert, dass er stirbt, lebt bewusster

Birgit Hofmeister leitet den ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst im Caritasverband. „In meiner ganzen Laufbahn habe ich nur einen einzigen Patienten erlebt, der aktive Sterbehilfe wollte. Der hat gleich zu mir gesagt: ‚Sie sind hier falsch‘.“ Hofmeister erklärt: Auch schwerkranke Menschen hätten keine Angst vor dem Sterben, sondern vor dem, was bis dahin auf sie zukommt. Etwa Schmerzen oder ein langer Krankenhausaufenthalt. Wer akzeptiert, dass er stirbt, lebe bewusster. Für den Patienten und seine Angehörigen stelle sich dadurch eine neue, schöne Situation ein. Selbst ein schwerkranker ALS-Patient sei gut aus dem Leben geschieden. Dem Mann, Ende 50, sei vor allem wichtig gewesen, dass jemand da ist, wenn er keine Luft bekommt. Als er wusste, dass er sich auf Hilfe verlassen konnte, sei er entspannter gewesen. „Aktive Sterbehilfe war nie ein Thema“, erinnert sich Hofmeister. An dem Karlsruher Urteil sei gut, dass Menschen selbstbestimmt sterben können. Doch die erfahrene Leiterin sieht eine Gefahr: Dass kranke Menschen sich als Belastung wahrnehmen oder sich eine gute Versorgung nicht leisten können. Dann könnte der Druck wachsen, aus dem Leben scheiden zu wollen.

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