Droht der Simonsmühle nun endgültig der Abbruch?
Noch in diesem Jahr soll die Entscheidung fallen, ob das alte Gebäude in Blindheim bald der Vergangenheit angehört oder nicht. Was die Beteiligten dazu sagen
Helmuth Waizmann hat die Schnauze voll. Er ist das Thema mehr als leid. „Wir haben alles versucht. Mit Eigentum hat das nichts mehr zu tun. Wir haben keine Freude daran. Es ist nur eine Last“, sagt er. 1998 haben er und seine Familie die denkmalgeschützte Simonsmühle in Blindheim geerbt – seither ist das alte, einsturzgefährdete Gebäude ein Streitobjekt. Denn: Abreißen darf der Eigentümer die Simonsmühle nicht. Doch das könnte sich bald ändern. Denn nach Jahren des Streits, der Auseinandersetzungen, Anträge und Maßnahmen scheint nun eine endgültige Entscheidung über den Erhalt des Gebäudes noch in diesem Jahr anzustehen.
Denn der zweite Antrag auf Abbruch von Waizmann im Jahr 2013 wird nun vom Landratsamt – nachdem er zunächst nicht weiter bearbeitet wurde – nach Auffassung der Behörde wieder auf den Tisch gebracht, heißt es in einer Pressemitteilung von gestern Vormittag. Denn der Anspruch auf Entscheidung über den erneuten Antrag bestünde dann, wenn auch neue Tatsachen vorlägen, die mit in eine Entscheidungsfindung einfließen. Und weiter: „Herr Waizmann hat deshalb in Abstimmung mit dem Landratsamt versucht, die Simonsmühle zu veräußern und diese Bemühungen auch dokumentiert. Leider blieben diese erfolglos. Deshalb ist das Landratsamt nun gehalten, erneut über den Abbruchantrag zu entscheiden“. Im Rahmen des Verfahrens werden die in der Vergangenheit bereits am Verfahren beteiligten Behörden und Fachstellen um eine erneute Stellungnahme gebeten. „Über den Abbruchantrag soll nach Vorliegen aller Stellungnahmen, möglichst noch in diesem Jahr, abschließend entschieden werden“, steht es in der Pressemitteilung.
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